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Starkes Signal für Sachsens Meisterinnen und Meister

Meister und Meisterinnen stehen oft für die den Ausbau oder den Erhalt von Handwerksbetrieben. Sie sichern die Ausbildung und geben damit auch dem Nachwuchs Perspektiven in der Region. Foto: Adobestock

Die angekündigte Erhöhung des Meisterbonus‘ auf 3.000 Euro ist beschlossene Sache. Sie soll vor allem jungen Leuten Mut zum nächsten Karriereschritt machen.

2.000 Euro gab es bisher für eine erfolgreich abgeschlossene Meisterausbildung in Sachsen. Nun steht fest – dieser sogenannte Meisterbonus wird deutlich erhöht, und zwar auf 3.000 Euro. Das sächsische Kabinett hat jetzt einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Anpassung tritt demnach rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und kommt damit allen Meisterschülern zugute, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen. Die Erhöhung sei ein „starkes Signal der Wertschätzung für alle Meisterberufe“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter. „Damit stärken wir die berufliche Bildung und sichern Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft ganz konkret. Das kommt der mittelständisch geprägten sächsischen Wirtschaft nachhaltig zugute. Denn Meisterinnen und Meister gründen oder übernehmen Betriebe, schaffen Arbeitsplätze und sichern die Ausbildung von morgen. Das ist für unseren Wirtschaftsstandort unverzichtbar“.

Höchster Wert seit zehn Jahren

Wie das Wirtschaftsministerium informiert, hat sich die Zahl der Männer und Frauen, die den Meisterbonus in Anspruch genommen haben, nach einem coronabedingten Rückgang wieder stabilisiert. Nach Angaben der Kammern absolvierten im vergangenen Jahr 823 Handwerkerinnen und Handwerker erfolgreich ihre Meisterprüfung – der höchste Wert seit zehn Jahren. Hinzu kamen 750 Industriemeisterinnen und Industriemeister sowie 229 Fachmeisterinnen und Fachmeister der IHK.

Ansprechpartner für die Antragstellung bleiben wie bisher die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie die Landesdirektion Sachsen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren werden zeitnah auf den Internetseiten der zuständigen Stellen sowie der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht, heißt es.

 

Von Annett Kschieschan

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