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Sachsens erfolgreichste Gründerinnen gesucht

Frauen, die in Sachsen ein Unternehmen gründen, können sich um den Gründerinnenpreis des Freistaates bewerben. Foto: Adobestock

Noch bis 30. Juni können sich Unternehmerinnen um den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben.

Endspurt für den Sächsischen Gründerinnenpreis: Noch bis 30. Juni können sich Frauen für die Auszeichnung bewerben, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben wird. Angesprochen sind Unternehmerinnen, die ihren Betrieb im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 in Sachsen gegründet haben. Ob Handwerk oder Handel, Dienstleistung oder Soziales – der Gründerpreis ist branchenoffen.

Preisverleihung in Leipzig

Über die Vergabe entscheidet eine Fachjury, die die Bewerbungen in einem zweistufigen Verfahren prüft. Neben Staatssekretärin Dagmar Neukirch gehören ihr unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der IHK Chemnitz, des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, der Handwerkskammer Dresden und der Bank für Sozialwirtschaft an. Die feierliche Preisverleihung soll am 27. November in Leipzig stattfinden.

Der sächsische Gründerinnenpreis wird bereits seit 2008 vergeben. Dotiert ist er mit jeweils 5.000 Euro für eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Die Bewerbung kann noch bis einschließlich 30. Juni 2025 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden. (an)

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