Selbstständig nur zum Schein?
In der Kreativbranche gibt es besonders viele Freiberufler. Sie müssen darauf achten, nicht nur für einen Auftraggeber zu arbeiten. Foto: Adobestock
Selbstständig nur zum Schein?
Wer als Freiberufler hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeitet, kann versicherungstechnisch Probleme bekommen. Eine Checkliste kann helfen.
Gerade in der Kreativbranche, aber auch im Handwerks- und Dienstleistungsbereich gibt es viele Menschen, die freiberuflich tätig sind. Der Status ermöglicht Spielräume für die berufliche Entwicklung und schafft gleichzeitig Chancen, Job und Familie oder ehrenamtliches Engagement und Weiterbildungen unter einen Hut zu bekommen. Doch wann wird die Selbstständigkeit zur Scheinselbstständigkeit? Diese Frage ist für Freiberufler und ihre Auftraggeber gleichermaßen wichtig, unter anderem, wenn es um Rentenversicherungs- oder Krankenkassenbeiträge geht. Der internationale Personaldienstleister YER verweist in diesem Zusammenhang auf die so genannte 5/6-Regelung. Sie besagt, dass ein Selbstständiger als arbeitnehmerähnlich eingestuft wird, wenn er dauerhaft mehr als 5/6 – das sind rund 83 Prozent – seines Umsatzes mit nur einem Auftraggeber erzielt.
Doch auch hier müsse man die Gesamtsituation im Blick haben. „Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist, die 5/6-Regelung mit Scheinselbständigkeit gleichzusetzen. Tatsächlich kann das Eingreifen der sogenannten 5/6-Regelung bezogen auf die Verteilung des generierten Umsatzes zwar ein mögliches Indiz für eine Scheinselbstständigkeit sein, rechtlich entscheidend ist jedoch immer das Gesamtbild der Zusammenarbeit, insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung und die tatsächliche Ausgestaltung des Einsatzes“, sagt Claudia Keul, General Counsel & Lawyer bei YER.
Feste Routinen und Dienstpläne
Unabhängig davon gibt es Kriterien, die Freiberufler mit Blick auf ihre arbeitsrechtliche Situation beachten sollen. Gibt der Auftraggeber konkret vor, wann und wie Aufgaben erledigt werden müssen? Ist der freie Mitarbeiter in feste Dienstpläne, Teams und Routinen eingebunden? Nutzt er hauptsächliche Arbeitsmittel und Infrastruktur des Auftraggebers? Werden einige oder gar alle dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbstständigkeit vor.
Dann gilt es zu prüfen, ob sich das freie in ein Angestelltenverhältnis umwandeln lässt – oder ob der Freelancer seine Arbeit für den Hauptkunden reduziert und sich stattdessen weitere berufliche Standbeine schafft.
Von Annett Kschieschan