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So formulieren Sie den optimalen Schlusssatz in der Bewerbung

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Der Schlusssatz sollte genauso selbstbewusst wie der Hauptteil Ihrer Bewerbung formuliert sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nochmals herausstreichen, warum Sie ein Gewinn für das Unternehmen sind. Handelt es sich um eine Bewerbung auf eine konkrete Ausschreibung, sollte der Schlussteil darauf Bezug nehmen. Schließlich ist das Ziel des Anschreibens, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Fällt Ihnen das Formulieren des Schlusssatzes schwer, sollten Sie einige Grundregeln beachten: Wir raten immer, den Konjunktiv zu vermeiden und Formulierungen kurz und prägnant zu halten. Auch die Erwähnung des möglichen Eintrittstermins im Anschreiben ist hilfreich. Der Schlusssatz selbst sollte in der Bewerbung kurz und bündig ausfallen. Ein erfolgreicher Schlussteil wirkt weder schüchtern noch überheblich, sondern selbstbewusst und hinterlässt einen überzeugenden Eindruck beim Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte im Schlusssatz der Bewerbung

Der Schlusssatz im Anschreiben muss den zukünftigen Arbeitgeber auf einen Blick daran erinnern, welchen Mehrwert Sie für sein Unternehmen bieten. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie den Schlusssatz in der Bewerbung knackig und überzeugend formulieren. Die Formulierung des Schlusssatzes sollte Interesse an einem persönlichen Vorstellungsgespräch wecken und Ihre Motivation für die ausgeschriebene Stelle deutlich machen. Darauf sollten Sie achten:

  • Die Formulierung sollte aus einem kurzen und knackigen Satz besteht, höchstens zwei bis drei Sätze
  • Ihre Motivation muss klar erkennbar sein
  • Heben Sie Ihre wichtigsten Qualifikationen und Stärken hervor
  • Geben Sie Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum und, sofern relevant, Ihre Kündigungsfrist an
  • Je nach Ausschreibung sollten Sie auch Ihre Bereitschaft zur Probearbeit oder Reisebereitschaft ansprechen
  • Erwähnen Sie Ihre Gehaltsvorstellungen, wenn gewünscht
  • Beenden Sie das Anschreiben mit einer Grußformel und Ihrer handschriftlichen Unterschrift
  • Führen Sie beigefügte Anlagen wie Lebenslauf, Referenzen, und Zeugnisse auf
  • Bei einer Blind- bzw. Initiativbewerbung können Sie angeben, ob Sie eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle suchen und grundsätzlich bereit sind, eine Vollzeitstelle anzutreten
  • Beim Abschreiben für ein Praktikum können Sie erwähnen, ob Sie sich für die Möglichkeit eines weiteren Praktikums, eines Ferienjobs oder einer Urlaubsvertretung interessieren

Tipps für den perfekten Schlusssatz

Am Schluss einer Bewerbung muss erkennbar sein, um welche Art von Bewerbung es sich handelt. Dabei wird zwischen Praktikum, Ausbildung, Initiativbewerbung oder einer konkreten, ausgeschriebenen Stelle unterschieden.

Die Grußformel kann eine Standardversion, wie „mit freundlichen Grüßen“, sein und dennoch überzeugen. Aber auch da können Sie sich an der Stellenanzeige orientieren und den Wortlaut des Unternehmens übernehmen.

Fehler, wie die Verwendung des Konjunktivs, eine gedruckte Unterschrift oder zu lange Sätze am Schluss können jedes noch so positiv formulierte Bewerbungsschreiben mit einem Satz zunichtemachen.

Nachstehend finden Sie einige treffende Beispiele, die Sie bei der Erstellung des Schlusssatzes unterstützen:

  • „Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch.“
  • „Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.“
  • „Ich sehe Ihre Rückmeldung entgegen und stehe gerne für ein persönliches Gespräch
    zur Verfügung.“
  • „Habe ich Ihr Interesse geweckt, freue ich mich auf ein persönliches Kennenlernen.“
  • „Gerne überzeuge ich Sie während eines Praktikums von meinen Fähigkeiten.“
  • „Ich sehe Ihrer geschätzten Rückmeldung entgegen und stehe Ihnen für ein mögliches Arbeitsverhältnis ab dem [Datum] zur Verfügung.“
  • „Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.“

Der Sperrvermerk bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Besteht ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis, ist besondere Vorsicht geboten, sowohl beim Anschreiben als auch beim bevorstehenden Gespräch. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, die berufliche Neuorientierung diskret zu gestalten. Der nahtlose Übergang zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis bietet finanzielle und rechtliche Vorteile, erfordert aber ein hohes Maß an Diskretion. Das sollten Sie nicht durch unvorsichtige Formulierungen oder eine zu frühe Information des derzeitigen Arbeitgebers gefährden.

Eine Bitte um vertrauliche Behandlung der Bewerbung, häufig auch als „Sperrvermerk“ bezeichnet, kann im Schlusssatz des Anschreibens platziert werden. Damit sorgen Sie dafür, dass Ihre Bewerbung und auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch durch den potenziell neuen Arbeitgeber vertraulich behandelt wird. Eine Garantie dafür, dass der derzeitige Arbeitgeber nichts von der Bewerbung erfährt, stellt ein solcher Hinweis allerdings nicht dar.

Für den Schlusssatz eignen sich beispielsweise folgende Formulierungen:

  • „Bitte behandeln Sie meine Bewerbung vertraulich.“
  • „Aufgrund meiner ungekündigten Stelle, bitte ich Sie, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“
  • „Ich befinde mich derzeit in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und bitte daher um entsprechende Diskretion.“

Tipps für einen Sperrvermerk im Schlusssatz

Wenn Sie aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus nach einer neuen Stelle suchen, sollten Sie für die Kommunikation mit potenziellen Arbeitgebern möglichst private Kontaktdaten, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, verwenden. So vermeiden Sie beispielsweise, dass Nachrichten oder Anrufe auf dem dienstlichen Telefon oder über geschäftliche E-Mail-Adressen eingehen.

Ihren derzeitigen Arbeitgeber müssen Sie in der Bewerbung nicht grundsätzlich verschweigen. Wenn Sie Ihre Bewerbung besonders diskret gestalten möchten, können Sie das Unternehmen beispielsweise über die Branche oder die Unternehmensstruktur beschreiben.

Beispiele für eine Umschreibung des aktuellen Arbeitgebers:

  • großes Unternehmen der IT-Branche
  • inhabergeführtes Unternehmen im Bausektor
  • Marketingabteilung eines Handelsunternehmens
  • meine derzeitige Tätigkeit in einem multinationalen Konzern

Muss der Eintrittstermin im Anschreiben genannt werden?

Ob der mögliche Eintrittstermin im Anschreiben überhaupt genannt werden muss, hängt von der jeweiligen Stellenausschreibung ab. Wird ausdrücklich danach gefragt, sollten Sie die entsprechende Angabe machen. Auch wenn Sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben, ist die Information über Ihre Kündigungsfrist bzw. den frühestmöglichen Eintrittstermin hilfreich. Wird danach nicht gefragt, könne Sie entscheiden, ob Ihre Abgabe für die Bewerbung sinnvoll ist. Im Zweifelsfall können Sie auch darauf verzichten, um flexibel zu bleiben.

Die Formulierung des Schlusssatzes: Der geheime Türöffner für das Vorstellungsgespräch

Wer sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, sollte seine Jobsuche mit der nötigen Diskretion angehen. Im Anschreiben sollte dafür ein kurzer, aber deutlicher Hinweis auf die gewünschte vertrauliche Behandlung der Bewerbung erfolgen. Wichtig ist vor allem, persönliche und berufliche Veränderungen nicht vorschnell zu kommunizieren und der Bewerbungsprozess sorgfältig vorzubereiten. So lässt sich der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber professionell und möglichst reibungslos gestalten.

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