Schlechtes Arbeitszeugnis bekommen? So können Sie sich wehren!

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Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, dann steht Ihnen ein schriftliches Arbeitszeugnis zu.Darin werden Ihre Tätigkeiten in Ihrer ehemaligen Firma beschrieben und bewertet. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitszeugnisse schlecht ausfallen, besonders dann, wenn der ehemalige Arbeitgeber unzufrieden über Ihre Kündigung ist. In jedem Fall sollten Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung nicht einfach so hinnehmen, sondern sich dagegen wehren. Wie Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten können, lesen Sie hier.

Ab wann Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten können

Wann ein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist liegt nicht alleine im Auge des Betrachters. Denn es existiert eine Zeugnissprache für Arbeitszeugnisse, die einem Bewertungssystem im Schulformat nach Noten entspricht. Wer sich mit Arbeitszeugnissen auskennt sieht also auf den ersten Blick welche Formulierung bezüglich Ihrer Arbeitsleistung welcher Schulnote gleichkommt. Von einem schlechten Arbeitszeugnis spricht man immer dann, wenn es insgesamt schlechter als die Schulnote befriedigend ausfällt. Erhalten Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber demnach ein solches Zeugnis, dann ist dies nur gerechtfertigt, wenn er seine schlechte Leistungsbeurteilung an Hand von Beispielen Ihrer Arbeitsleistung belegen kann. Haben Sie Zweifel, dann sollten Sie solch ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten.

Wie man erkennt wie gut oder schlecht ein Arbeitszeugnis ist

Für Laien ist das Bewertungssystem in Arbeitszeugnissen leider schwierig zu ergründen, denn Zeugnisformulierungen wirken auf den ersten Blick immer positiv. Nur Personen, die sich damit auskennen sehen auf den ersten Blick um welche Art von Bewertung es sich letztendlich handelt. Haben Sie also den Verdacht ein schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung erhalten zu haben, zum Beispiel, wenn Sie im Unfrieden von Ihrem alten Arbeitgeber geschieden sind, dann sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Fachmann gegenlesen und prüfen lassen. Am besten wenden Sie sich hierfür an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der erkennt sofort auch die kleinen Fallstricke, wie zum Beispiel Auslassungen, widersprüchliche Aussagen, falsche Reihenfolgen in der Auflistung Ihrer Leistungen und inhaltliche sowie formale Fehler. Denn all das kann, neben einer deutlich negativen oder passiven Formulierung, einem neuen Arbeitgeber Hinweise darauf geben, dass Ihr alter Arbeitgeber Sie in Ihrem Arbeitszeugnis schlecht bewertet hat.

So können Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten

Bevor Sie direkt harte Geschütze auffahren, sollten Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung zunächst in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber beanstanden. Denn unter Umständen können schlechte Bewertungen absichtslos Eingang in Ihr Arbeitszeugnis gefunden haben, genauso wie formale Fehler. Je nachdem wie groß Ihre ehemalige Firma ist, und wie versiert die Person ist, die für die Erstellung Ihres Zeugnisses verantwortlich war, kann das Zeugnis auch unabsichtlich schlecht ausgefallen sein, weil der Verfasser selbst nicht mit den Grundlagen zur Erstellung von Arbeitszeugnissen vertraut ist. Bitten Sie, nachdem Sie sich bei Ihrem Anwalt informiert haben wie es besser gehen kann, um die Korrektur bestimmter Textpassagen. Machen Sie hierfür konkrete Verbesserungsvorschläge. Geht der Arbeitgeber auf Ihre Verbesserungswünsche nicht, oder nur sehr unzureichend ein, dann können Sie das Arbeitszeugnis schriftlich beanstanden.

Die schriftliche Anfechtung

Geht es nicht auf dem freundschaftlichen Wege, dann bietet es sich an ein schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung schriftlich zu bemängeln. Wiederholen Sie hierfür Ihr Änderungsanliegen und wiederholen Sie auch Ihre konkreten Korrekturwünsche in schriftlicher Form. Setzen Sie außerdem eine Frist bis zu der Ihnen das verbesserte Arbeitszeugnis zugeschickt werden soll. Diese Frist sollte zwei Wochen betragen.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten: mit Anwalt

Manchmal kommt es vor, dass das Arbeitszeugnis auch nach einer schriftlichen Aufforderung entweder gar nicht, oder wiederum nur unzureichend korrigiert wurde. Dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihr Zeugnis gegebenenfalls bereits geprüft hat, Ihre Interessen gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber vertreten zu lassen. Das kostet zwar etwas, hat oftmals jedoch eine weitaus höhere Wirkkraft, als wenn Sie sich selbst nochmals an den letzten Arbeitgeber wenden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zum Beispiel ein offizielles Schreiben aufsetzen, in dem er Ihre bereits schriftlich formulierten Änderungswünsche wiederholt. Auch er setzt eine Frist bis zu der die Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses erfolgen sollte. Da dieses Schreiben nun mit dem Briefkopf einer Anwaltskanzlei verschickt wird, haben Arbeitgeber oft mehr Respekt vor dieser Aufforderung und reagieren entsprechend mit der gewünschten Korrektur.

In Ausnahmefällen tut sich auch jetzt noch nichts. Dann bleibt Ihnen nur noch der Weg einer Klage vor dem Arbeitsgericht, um eine Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses in die positive Richtung zu erwirken. Der Vorgang nennt sich Zeugnisberichtigungsklage. Sie sollten sich auch hierbei von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen. Wichtig ist, dass die Klage möglichst zügig nach dem Erhalt der ersten Version Ihres Arbeitszeugnisses bei Gericht eingereicht wird. Denn zögern Sie zu lange, dann kann Ihr eigentlich bestehender Anspruch auf eine Korrektur des Zeugnisses bereits verfallen sein. Das kann bereits nach sechs Monaten, in anderen Fällen auch erst nach 15 Monaten der Fall sein. Ein Fachanwalt kennt die entsprechenden Regelungen.

Was es für ein schlechtes Zeugnis nach Kündigung sonst zu beachten gibt

Wichtig ist, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis immer direkt gut überprüfen. Denn die Änderungsfrist kann tatsächlich schnell verstreichen. Es lohnt sich hierfür immer einen Fachmann zu konsultieren, denn Zeugnisse sind Ihre Visitenkarte für potentielle neue Arbeitsplätze. Bei eventuellen Korrekturwünschen ist es wiederum angebracht die beschriebene Reihenfolge einzuhalten. Versuchen Sie Ihr Glück zunächst in einem positiv formulierten Gespräch mit dem letzten Arbeitgeber und beauftragen Sie den Fachanwalt erst dann mit weiteren Schritten, wenn Ihre eigenen Bemühungen erfolglos bleiben. Das schont den Geldbeutel und hält Ihnen auch die Tür für eine spätere Rückkehr zum alten Arbeitgeber offen.