Heiligabend und Silvester: Ganze oder halbe Arbeitstage?

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Die Feiertage Heiligabend und Silvester sind in Deutschland von großer Bedeutung. Während Heiligabend, der 24. Dezember, traditionell im Zeichen der Familie und besinnlicher Stimmung an Weihnachten steht, wird Silvester, der 31. Dezember, weltweit mit ausgelassenen Feiern und dem berühmten Countdown um Mitternacht begangen. Doch was geschieht, wenn diese Tage auf einen gewöhnlichen Arbeitstag fallen? Dies wirft die Frage auf, wie diese Feiertage gesetzlich geregelt sind und ob Arbeitnehmer Anspruch auf freie Tage an Heiligabend und Silvester haben. Ganz zu schweigen von der Frage, ob ein halber Urlaubstag ausreicht und wie Arbeitnehmer an diesen Tagen frei bekommen können. Können diese Feiertage überhaupt vertraglich geregelt werden? Wir werfen einen detaillierten Blick auf diese Fragen.

Wie sind Heiligabend und Silvester gesetzlich geregelt?

Im Gegensatz zu den meisten anderen Feiertagen in Deutschland sind Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage. Das bedeutet, dass es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt, die Arbeitgeber zwingt, ihren Mitarbeitenden an diesen Tagen freizugeben. Die Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester richten sich daher grundsätzlich nach den üblichen Arbeitszeiten des Unternehmens. Die meisten Unternehmen in Deutschland haben jedoch eine Tradition, an Heiligabend und Silvester die Arbeit frühzeitig zu beenden und den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auf die Feierlichkeiten vorzubereiten.

Andererseits bringt die Tatsache, dass Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, eine gewisse Flexibilität mit sich. In einigen Branchen, wie beispielsweise im Einzelhandel, in Restaurants oder in der Gesundheitsversorgung, kann es notwendig sein, an diesen Tagen zu arbeiten, um die Bedürfnisse der Kunden und Patienten zu erfüllen.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf freie Tage an Heiligabend oder Silvester?

Da es sich bei Heiligabend und Silvester nicht um gesetzliche Feiertage handelt, haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag an diesen Tagen. Es sei denn, in ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sind spezifische Regelungen festgelegt, die den Arbeitnehmern freie Zeit gewähren. Diese Regelungen variieren von Unternehmen zu Unternehmen und sind nicht einheitlich. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern jedoch aus sozialen Gründen und zur Förderung des Betriebsklimas an Heiligabend und Silvester entweder einen freien oder einen halben Arbeitstag, sodass sie sich nur noch einen halben Tag Urlaub nehmen müssen.

Ganze oder halbe Urlaubstage für Heiligabend und Silvester?

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob ein halber Urlaubstag ausreicht, um Heiligabend oder Silvester frei zu haben. Schließlich sind diese Tage in vielen Kalendern markiert und die Geschäfte haben verkürzte Öffnungszeiten. Im Allgemeinen sind diese Tage jedoch keine gesetzlichen Feiertage, das heißt, für einen Urlaub müssen volle Urlaubstage genommen werden. In der Praxis ist es aber so, dass der Arbeitgeber entscheiden kann, ob seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen Tagen einen ganzen oder einen halben Tag arbeiten müssen. Haben sie nur einen halben Arbeitstag, so müssen sie auch nur einen halben Tag Urlaub nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen. Diese Regelungen werden im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt.

Wann haben Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester frei?

Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester frei haben, ohne ganze oder halbe Tage Urlaub nehmen zu müssen:

  • Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Die meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu Feiertagen. Wenn diese besagen, dass Heiligabend und Silvester arbeitsfreie Tage sind, haben die Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf diese freien Tage. Die Verträge können auch spezielle Arbeitszeitregelungen, wie halbe Arbeitstage, und Zuschläge für Arbeit an diesen Tagen vorsehen. Dabei muss sowohl die Anzahl der freien Tage, die Art der Vergütung an diesen Tagen, das Verfahren zur Beantragung von freien Tagen als auch die Ausnahmen und Sonderregelungen, beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen, geklärt werden.
  • Betriebsferien: Einige Unternehmen schließen zwischen Weihnachten und Neujahr und gewähren ihren Mitarbeitern Betriebsferien. Dies kann bedeuten, dass die Arbeitnehmer an diesen Tagen automatisch frei haben. Der Arbeitgeber muss dabei bekannt geben, an welchen Tagen das Unternehmen geschlossen ist und welche Arbeitnehmer während dieser Zeit frei haben. Somit sollten sie ihren Urlaub und die Planung so ausrichten, dass sie die Betriebsferien einbeziehen können.
  • Betriebliche Übung: Auch ohne die Regelungen in den Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen kann es arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester geben. In einigen Ländern oder Regionen kann sich aus der betrieblichen Übung ein Rechtsanspruch auf freie Tage ergeben. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit über mehrere Jahre seinen Mitarbeitern an diesen Tagen freigegeben hat, kann dies zur betrieblichen Übung werden und den Erwartungen der Arbeitnehmer entsprechen. Sobald die betriebliche Übung in Bezug auf Heiligabend und Silvester etabliert ist, haben die Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf diese arbeitsfreien Tage, und der Arbeitgeber kann sie nicht ohne angemessene Ankündigung oder Kompensation ändern oder einschränken.

Fazit

Heiligabend und Silvester sind in Deutschland zwar keine gesetzlichen Feiertage, aber sie haben eine große kulturelle Bedeutung. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Regelungen: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester, dennoch werden sie durch den Arbeitgeber häufig aus sozialen Gründen gewährt. Die meisten Unternehmen halten in ihren Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen fest, dass ihre Arbeitnehmer an diesen Tagen entweder freie Tage oder nur halbe Arbeitstage haben. Das verbessert das Betriebsklima und bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Zeit im Kreise der Familie und Freunde zu verbringen. Außerdem sparen Arbeitnehmer diese Tage für einen anderen Urlaub. Nur eine flexible Gestaltung der Arbeitszeitregelungen ermöglicht es den Mitarbeitenden, diese besonderen Tage gebührend zu feiern, während Arbeitgeber die Gewissheit haben, dass ihre betrieblichen Anforderungen erfüllt werden. Die Schlüsselwörter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lauten daher: Kommunikation, Planung und eine klare vertragliche Grundlage.