Zu kalt zum Arbeiten? Das gilt zur Mindesttemperatur im Büro
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In einem angenehmen Umfeld geht die Arbeit im Büro leichter von der Hand. Zum Wohlfühlen tragen jedoch nicht nur ergonomische Büromöbel und nette Kollegen bei. Auch die Raumtemperatur ist ein entscheidendes Kriterium für die Effizienz am Arbeitsplatz. Bleibt eine bestimmte Mindesttemperatur im Büro aufrechterhalten, dient das der Gesundheit der Beschäftigten und es herrscht im wahrsten Sinne des Wortes ein gutes Arbeitsklima.
Doch was ist, wenn die Mindesttemperatur unterschritten wird und sich unangenehme Kälte im Büro ausbreitet? Welche Rechte haben Sie dann als Arbeitnehmer und welche Pflichten hat Ihr Arbeitgeber? Alles Wissenswerte zum Thema Mindesttemperatur im Büro erfahren Sie in diesem Beitrag.
Arbeitsrechtliche Vorgaben zur Mindesttemperatur im Büro
Unerträgliche Hitze im Büro im Sommer und extreme Kälte im Herbst und Winter sind eine Belastung, die sich ungünstig auf die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirkt. Der Arbeitgeber trägt deshalb mit geeigneten Maßnahmen dazu bei, dass in jeder Jahreszeit ein erträgliches Raumklima aufrechterhalten bleibt. Insbesondere in den kalten Jahreszeiten ist eine Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen unabdingbar, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Sollte trotzdem im Winter die Mindesttemperatur für ein gesundes Arbeiten im Raum unterschritten sein, ist schnell Abhilfe zu schaffen. Das Arbeitsrecht sieht Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten vor, die für jeden Arbeitgeber verbindlich sind. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, den Arbeitsplatz so auszugestalten, dass Sie sich über viele Stunden hinweg in einem gesundheitlich zuträglichen Arbeitsumfeld aufhalten.
Rechtliche Regelungen zum Kälteschutz am Arbeitsplatz
Konkretisiert sind Regelungen zum Schutz vor Hitze und Kälte im Büro in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Danach sind die Arbeitsschwere und die Art der Tätigkeit ausschlaggebend für die Mindesthöhe der Raumtemperatur.
Bei sitzenden Tätigkeiten gelten folgende Mindestwerte für die Lufttemperatur im Büro:
- Leichte Tätigkeit: + 20 °C
- Mittelschwere Arbeit: + 19 °C
Für Arbeiten im Gehen und Stehen gelten laut ASR folgende Mindesttemperaturen:
- Leichte Arbeiten: + 19 °C
- Mittelschwere Tätigkeiten: + 17 °C
- Schwere Arbeit: + 12 °C
Diese Werte gelten als Orientierung, die nach den ASR einzuhalten ist. Wird davon abgewichen, muss Ihr Firmenchef durch andere Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau sicherstellen.
Zumutbarkeit der Büroarbeit bei zu großer Kälte
Ist das Arbeiten überhaupt noch zumutbar, wenn die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegten Mindesttemperaturen im Büro unterschritten sind? Diese Frage ist in der Regel mit einem „Nein“ zu beantworten..
Ist die Lufttemperatur am Arbeitsplatz geringer, ist ein angenehmes und gesundes Arbeiten nicht mehr möglich. Es bestehen Gefahren für die Gesundheit, die Sie nicht hinzunehmen haben. Wir erklären Ihnen, was Sie am besten unternehmen, wenn die Kälte am Arbeitsplatz unerträglich wird und Ihr Arbeitgeber untätig bleibt.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer: Was tun, wenn die Mindesttemperatur unterschritten ist?
Auch wenn Sie versucht sind, sofort die Arbeit niederzulegen, wenn die Kälte im Büro Sie bibbern und schlottern lässt: Eine Arbeitsverweigerung ist nur der letzte Ausweg. Zuerst wenden Sie sich an den Arbeitgeber und besprechen mit ihm, welche Maßnahmen er ergreift, damit die Lufttemperatur am Arbeitsplatz auf ein angenehmes Maß steigt.
Bleibt dieses Gespräch erfolglos, können Sie sich über Ihren Vorgesetzten an den Betriebsrat wenden. Dieser fordert den Arbeitgeber dazu auf, auf geeignete Weise zu reagieren und ein Raumklima zu schaffen, in dem Sie sich als Mitarbeiter im Büro wohlfühlen und Ihrer Tätigkeit ungehindert nachgehen können. Reicht das Aufdrehen der Heizung zur Einhaltung einer passablen Temperatur nicht aus, sind zusätzlich Heizlüfter im Raum aufzustellen oder der Chef hat wärmere Arbeitskleidung bereitzustellen.
Der Arbeitgeber kommt trotz der Aufforderung seiner Verpflichtung nicht nach, für eine erträgliche Temperatur im Büro zu sorgen? Im Fall einer erheblichen Gesundheitsgefährdung dürfen Sie die Arbeit niederlegen und zu Hause bleiben. Dies ist meist dann gegeben, wenn die in den ASR festgelegten Mindesttemperaturen unterschritten sind. Denn unter solchen Bedingungen steigt die Gefahr für Erkältungen und weitere gravierendere Gesundheitsschäden.
Als ältere Mitarbeiter oder Schwangere genießen Sie einen erhöhten Gesundheitsschutz, weshalb Sie bereits frühzeitig eine Krankschreibung in Erwägung ziehen sollten, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz zu stark absinken.
Fazit: Übermäßige Kälte im Büro – ein Grund für die Arbeitsverweigerung?
Nicht nur unerträgliche Hitze am Arbeitsplatz ist eine unzumutbare Belastung, auch übermäßige Kälte ist nicht hinnehmbar. Sie artet in eine Gefahr für die Gesundheit aus, wenn die Temperatur in Arbeitsräumen zu stark absinkt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) setzt zusammen mit den Technischen Regelungen für Arbeitsstätten (ASR) verbindliche Mindeststandards für die Raumtemperatur im Büro. Die Anforderungen an die Mindesttemperatur richten sich nach der Arbeitsschwere und danach, ob Sie eine sitzende, gehende oder stehende Tätigkeit ausüben.
Fällt die Temperatur im Raum unter die Mindestwerte und ist dadurch Ihre Gesundheit gefährdet, haben Sie in letzter Konsequenz das Recht, die Arbeit zu verweigern. Vorher können Sie den Fall jedoch beim Betriebsrat vorbringen. Erst wenn der Arbeitgeber trotz Hinweisen keine Abhilfe geschaffen hat, dürfen Sie dem Arbeitsplatz so lange fernbleiben, bis die Temperatur am Arbeitsplatz die gesetzlichen Richtwerte einhält oder Sie warme Kleidung zur Verfügung gestellt bekommen.
Mit diesen Informationen an der Hand sind Sie gut für einen neuen Start ins Berufsleben oder einen Stellenwechsel gerüstet. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit ist ein drohendes Absinken der Raumtemperatur ein relevantes Thema. Zwar hoffen wir natürlich, dass Ihnen solche Unannehmlichkeiten erspart bleiben, doch ist es nie schlecht, im Fall der Fälle zu wissen, wie Sie sich vor Risiken für die Gesundheit schützen.