Befristeter Arbeitsvertrag: Das kommt bei Vertragsende auf Sie zu
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Befristete Arbeitsverträge sind heutzutage in vielen Unternehmen üblich. Diese zeitlich befristeten Verträge haben Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was passiert, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, welche Schritte sollten Sie dann gehen? Wie sieht es bei einer Kündigung aus und was ist im Befristungsgesetz unter Zweckbefristung und sachgrundloser Befristung zu verstehen? Die Antworten darauf finden Sie im nachfolgenden Artikel, der sich mit den Regelungen rund um einen befristeten Arbeitsvertrag befasst.
Welche Regelungen des Befristungsgesetzes gelten nach Ablauf des Vertrags?
Unter einem befristeten Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen, das zu einem klar definierten Zeitpunkt ausläuft. Der Vertrag endet an einem vereinbarten Termin – wie etwa nach zwölf Monaten. Eine Befristung kann mit oder ohne Sachgrund erfolgen. Wird kein bestimmter Grund im Vertrag genannt, handelt es sich um eine sachgrundlose Befristung. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen sind im sogenannten TzBfG, also dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, zusammengefasst. Bei der sachgrundlosen Befristung ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von maximal zwei Jahren möglich. Innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag höchstens drei Mal verlängert werden. Typischerweise kommen befristete Verträge zum Einsatz, um kurzfristigen Personalbedarf abzudecken oder um ein junges Unternehmen personaltechnisch aufzubauen. Letzteres gilt vor allem bei Start-ups, die erst wenige Monate existieren. Für neu gegründete Unternehmen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitnehmer bis zu vier Jahre sachgrundlos zu befristen. Es muss sich dabei jedoch um eine tatsächliche Neugründung handeln und keine Unternehmensumwandlung oder Rechtsnachfolge.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Zweckbefristung: In diesem Fall läuft der Vertrag nicht nach Jahren oder Monaten aus, sondern setzt einen anderen Grund wie etwa einen Projektabschluss voraus. Bei einer Zweckbefristung endet der Vertrag nach Erreichen eines bestimmten Zwecks, jedoch erst zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung des Arbeitgebers, dass der Zweck erreicht wurde. Das können mitunter
- eine Vertretung bei längerer Krankheit, Pflege- oder Elternzeit,
- Saisonarbeit
- oder die Beschäftigung an einem zeitlich begrenzten Projekt sein.
Zudem steht es dem Arbeitgeber eines Unternehmens frei, einen befristeten Vertrag mit Sachgrund als Erprobung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Auflagen zu nutzen. Zusammengefasst gibt es also mehrere Arten eines befristeten Vertrags, die sowohl die Beschäftigungsdauer als auch das Arbeitsverhältnis näher definieren: Zum einen die Zeitbefristung, die kalendermäßig nach Ablauf eines genannten Zeitpunkts ausläuft, und zum anderen die Zweckbefristung, die mit oder ohne Sachgrund festzulegen ist. Alle Befristungsvereinbarungen müssen dabei schriftlich vor Arbeitsbeginn getroffen und unterschrieben werden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfüllen?
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert oder zu einem unbefristeten werden? Diese Frage stellen sich viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich mit einem befristeten Arbeitsvertrag auseinandersetzen. Die gute Nachricht vorweg: Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags ist laut TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei muss es sich um eine sachgrundlose Befristung handeln, die maximal zwei Jahre andauert und bis zu drei Mal verlängert werden kann. Eine Kettenbefristung, also eine mehrfache aufeinanderfolgende Befristung, ist zwar nicht automatisch unzulässig, kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie die gesetzlichen Grenzen umgeht oder unverhältnismäßig ist. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind. Ihnen steht eine befristete Beschäftigung von bis zu fünf Jahren zu, wenn sie vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos waren. Einen Grund für den befristeten Vertrag oder für die Verlängerung müssen weder Sie als Arbeitnehmer noch Sie als Arbeitgeber angeben.
Die Verlängerung ist lediglich ein Hinausschieben des festgelegten Zeitpunkts und nicht mit einem Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags zu verwechseln. Dies ändert sich, wenn sich die Rahmenbedingungen verschieben. Dann ist ein Neuabschluss des Vertrags zulässig, sofern Ihnen ein (neuer) Sachgrund genannt wird. Zwischen dem alten und dem neuen befristeten Vertrag müssen einige Tage verstreichen. Außerdem greift das Vorhaben nur, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber die neuen Bedingungen in Schriftform festhalten. Dies muss in der Zeit geschehen, in der das Arbeitsverhältnis noch besteht. Eine mündliche Vereinbarung über das verlängerte Arbeitsverhältnis ist hingegen nicht rechtskräftig.
Welche Regelung greift bei einer Kündigung des befristeten Arbeitsvertrags?
Generell muss eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn der vereinbarte Zeitpunkt im befristeten Arbeitsvertrag erreicht ist. Ist ein Arbeitsverhältnis befristet, ist eine frühzeitige Kündigung in dem vereinbarten Zeitraum nicht zulässig. Als Arbeitnehmer können Sie laut § 15 Absatz 4 TzBfG nur mit einer ordentlichen Kündigung frühzeitig entlassen werden, sofern eine Vereinbarung im Tarifvertrag oder einzelvertraglich festgehalten wurde. Eine zusätzliche Ausnahme stellt die fristlose Kündigung dar, die nach § 626 BGB im Einzelfall zu prüfen ist. Sofern sich beide Parteien einig sind, ist ein Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer bei einer Befristung
Beschäftigte haben dieselben Rechte wie Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Darunter fallen zum Beispiel Urlaubstage und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Zudem muss eine frühzeitige Mitteilung über eine Zweckerreichung erfolgen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, eine Entfristungsklage einzureichen, sofern die Befristung unwirksam ist.
Befristete Arbeitsverträge haben den Vorteil, dass Sie einen schnellen Einstieg in ein Unternehmen erhalten. Daraus ergibt sich oftmals die Chance, einen Neuabschluss mit einem unbefristeten Vertrag zu erreichen. Des Weiteren sind Arbeitnehmer, die flexibel sein wollen, nicht längerfristig an ein Unternehmen gebunden.
Ein Nachteil der Befristung ist, dass Sie einen begrenzten Zeitraum für die Anstellung haben. Das automatische Vertragsende ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag unumkehrbar und lässt sich nur durch eine Verlängerung hinausschieben.
Typische Fehler bei einer Befristung
Prüfen Sie den Arbeitsvertrag immer vor dem Antritt Ihrer Beschäftigung. Er muss schriftlich abgeschlossen und vor dem ersten Arbeitstag unterschrieben sein. Die Unterschrift muss vor dem Antrittsdatum erfolgen, andernfalls kann der Vertrag unwirksam sein. Das hat zur Folge, dass der Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt, und das wiederum wirkt sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer rechtlich aus.
Lassen Sie sich bei einer Verlängerung den Sachgrund stets in Schriftform bestätigen und prüfen Sie bei den Bedingungen, ob sie alle unverändert bleiben. Sobald Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung haben, sollten Sie einen Anwalt, den Betriebsrat oder Beratungsstellen in Ihrer Umgebung aufsuchen.
Fazit
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis in der Regel nach Ablauf eines festgelegten Zeitpunkts oder nach dem Eintreten eines bestimmten Grundes. Es ist also zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund und einer kalendermäßig festgesetzten Zeitbefristung zu unterscheiden. Die genauen Regelungen sind im § 14 Abs. 1 TzBfG festgelegt. Um Fehler bei der Befristung zu vermeiden, sollten Sie jegliche Änderung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform festhalten. Der Vorteil an der Befristung ist, dass Sie den konkreten Zeitpunkt der Beschäftigung kennen. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, sich anderweitig umzusehen. Haben Sie derzeit einen befristeten Vertrag und sind auf der Suche nach einer Festanstellung? Dann nutzen Sie unsere Jobbörse sz-jobs.de, um Ihre beruflichen Chancen mit einer Bewerbung zu erhöhen und eine neue Karriere zu starten.