Gesetzliche Regelungen für Berufsbetreuer ändern sich

Wer als Betreuer arbeitet, muss sich ab Januar auf einige Veränderungen einstellen. Die Sozialbehörden beraten dazu.

Zum Jahreswechsel steigen die Anforderungen an berufliche Betreuer teilweise deutlich. Betroffene sollten sich rechtzeitig vorbereiten, empfehlen Experten.

Mehr als 17.000 sogenannte Berufliche Betreuer arbeiten in Deutschland. Auch in Sachsen ist das Berufsbild – nicht zuletzt durch den demografischen Wandel – heute stärker gefragt als noch vor einigen Jahren. Betreuer unterstützen Menschen, die in unterschiedlichen Lebensbereichen nicht mehr selbst für sich entscheiden können oder möchten. Ab 1. Januar 2023 gelten dafür neue Regeln. Betreuer müssen sich dann unter anderem bei einer Betreuungsbehörde registrieren und ihre Eignung nachweisen. Darüber hinaus müssen sie belegen, dass sie über ausreichend Fachkenntnisse verfügen. Auch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder werden künftig erforderlich sein. Hintergrund ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

Beratung in den Sozialämtern

Die neuen Anforderungen gelten auch für ehrenamtliche Betreuer. Experten raten, in diesem Fall eine Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein abzuschließen. Wer unsicher ist, was sich mit Neuerung ändert, kann sich zum Beispiel an die Betreuungsbehörden in den Sozialämtern wenden. Die Stadt Dresden etwa weist darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuer sowie Bevollmächtigte beraten. Sie vermitteln auf Wunsch auch Kontakte zu anerkannten Betreuungsvereinen und Fortbildungsangeboten. Außerdem informieren sie zu Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird.

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