Wann bekommt man eine Abfindung? Alles zu Voraussetzung, Höhe & Steuer
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Wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird, kann es sein, dass Sie eine Abfindung erhalten. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber selbst das Arbeitsverhältnis kündigt und Ihnen eine Art finanzielle Entschädigung dafür bieten möchte. Die Gründe für eine Abfindungszahlung können vielfältig sein, und viele Arbeitnehmer wissen nicht, wann sie einen Anspruch darauf haben, wie hoch die Gesamtsumme ausfallen sollte und wie es mit dem Versteuern aussieht. In diesem Artikel erfahren Sie alle für Arbeitnehmer relevanten Fakten zu den Themen Arbeitsverhältnis, Abfindungsanspruch, Aufhebungsvertrag und Arbeitsrecht.
Was ist eine Abfindung: Definition und Hintergründe
Unter einer Abfindung versteht man die einmalige Zahlung eines vorab festgelegten Geldbetrags eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet hat. Die Frage „wann bekommt man eine Abfindung“ kann also damit bereits beantwortet werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern besteht in der Bundesrepublik aber kein rechtlicher Anspruch darauf.
Die Abfindungszahlung leistet der Arbeitgeber, um den gekündigten Arbeitnehmer für den Verlust der Arbeitsstelle und den damit verbundenen Verdienstausfall zu entschädigen. Insbesondere Angestellte, die lange im Unternehmen beschäftigt waren, erhalten häufig eine derartige Zahlung.
Nicht selten findet diese im Rahmen eines sogenannten Aufhebungsvertrags statt. Ein Aufhebungsvertrag ist eine von beiden Parteien einvernehmlich getroffene und schriftlich festgehaltene Vereinbarung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Vorteil eines solchen Vertrags gegenüber einer Kündigung ist die Möglichkeit, individuelle Konditionen zu vereinbaren. So ist es etwa zulässig, gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen zu umgehen oder etwa eine Abfindungszahlung zu vereinbaren. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eine eventuell mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbundene Kündigungsschutzklage gemäß dem Kündigungsschutzgesetz KSchG vermeiden. Die Zahlung einer Abfindung kann außergerichtlich festgelegt oder auch unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht (dem Arbeitsgericht) erstritten werden.
Wer hat wann Anspruch und wann bekommt man eine Abfindung?
Falls Sie denken, Arbeitnehmer hätten grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung, irren Sie: Das Arbeitsrecht legt bestimmte Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, um die Zahlung einer Abfindung geltend machen zu können. Dazu gehören die folgenden Konditionen:
- betriebsbedingte Kündigungen gemäß § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
- ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Abfindungsvergleich
- eine Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses gemäß §9 und 10 KSchG
- ein Sozialplan tritt in Kraft.
Bei einem Sozialplan handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die verhindern soll, dass innerbetriebliche Veränderungen wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich bringen. Im Falle betriebsbedingter Kündigungen gilt immer eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Wochen, über die der Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt werden muss.
Ob Sie also Anspruch auf eine Abfindungszahlung haben, hängt immer von den genauen Bedingungen ab, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Eine Kündigung bedeutet aber nicht immer automatisch auch eine Abfindung für jeden Arbeitnehmer.
Wie hoch fällt die Abfindungszahlung im Einzelfall aus?
Was die Höhe der Abfindung betrifft, gelten für jeden Fall bestimmte Regelungen. Erhalten Sie etwa eine betriebsbedingte Kündigung, richtet sich die Summe, die Sie erhalten, nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In diesem Fall bekommen Sie das halbe Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
Anders sieht es aus, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses beendet wurde und ein Weiterführen unzumutbar wäre: Dann beträgt die Abfindungshöhe zwölf Mal das aktuelle Bruttomonatsgehalt.
Bei einem Abfindungsausgleich, der außergerichtlich oder auch vor Gericht erfolgen kann, muss die Höhe individuell ausgehandelt werden: Hier gibt es keine feste gesetzliche Regelung.
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Abfindungszahlungen und die Steuer: Was müssen Sie beachten?
Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung, zählt diese rechtlich nicht als Arbeitsentgelt. Aus diesem Grund müssen Sie keinerlei Sozialabgaben etwa an die Renten- oder Pflegeversicherung entrichten.
Allerdings fällt auf den vom Arbeitgeber zu zahlenden Betrag die Lohnsteuer an. Bereits vor der Auszahlung hat der Arbeitgeber die Aufgabe, diese vom Gesamtbetrag abzuziehen und an das zuständige Finanzamt zu entrichten.
An dieser Stelle gibt es eine Besonderheit: Die Abfindung unterliegt der steuerrechtlichen Fünftelregelung. Diese besagt, dass die darauf anfallende Steuerlast auf fünf Jahre verteilt werden kann, um diese zu reduzieren. Bedingung dafür ist aber, dass die gesamte Summe auf einmal und in voller Höhe an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Grundsätzlich ist es laut Arbeitsrecht nämlich auch zulässig, die Abfindung in Raten zu bezahlen. Diese Tatsache ist nicht nur eine potenzielle Erleichterung für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie als Arbeitnehmer, falls Sie im auf die Kündigung folgenden Jahr noch keine neue Anstellung gefunden haben. Eine Ratenzahlung kann etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags einstimmig vereinbart werden. Übrigens: Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt von der Abfindungszahlung unberührt.
Welche Vorteile bietet eine Abfindung für beide Parteien?
Arbeitgeber entscheiden sich im Fall einer von ihnen ausgesprochenen Kündigung häufig für eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer, um eine Kündigungsschutzklage und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Ein derartiger Prozess kostet Zeit, Geld und Nerven, sodass eine Abfindung eine einfachere Lösung darstellt.
Auch für Sie als gekündigter Mitarbeiter kann eine Abfindungssumme in gemeinsam vereinbarter Höhe sinnvoll sein. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin nicht behalten und sich etwa beruflich umorientieren wollen. Ein Einstieg in den Ruhestand kann mithilfe des Geldbetrags erleichtert werden, und auch das Erfüllen größerer Wünsche trotz Arbeitslosengeld ist auf diesem Wege möglich.
Apropos Ruhestand: Ältere Arbeitnehmer mit einer langen Betriebszugehörigkeit haben jüngeren Kollegen gegenüber Anspruch auf eine höhere Abfindung. Experten raten dazu, sich immer erst einmal über die Höhe der Ihnen zustehenden Summe zu informieren, bevor Sie einer Abfindung zustimmen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Unter Umständen steht Ihnen mehr Geld zu, als der Arbeitgeber Ihnen anbietet. Grundsätzlich kann es nicht schaden, zu „pokern“ und einen höheren Betrag zu fordern – lässt sich die andere Partei darauf ein, können Sie Ihren finanziellen Vorteil bei auch ohne Klage vergrößern, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Fazit: Wann bekommt man eine Abfindung auch ohne Klage?
Erhalten Sie eine Kündigung und verlieren dadurch Ihren Arbeitsplatz, stellt sich die wichtige Frage: „Wann bekommt man eine Abfindung?“. Eine Abfindungszahlung wird oftmals bei innerbetrieblichen Kündigungen angeboten. Damit ersparen sich Arbeitgeber häufig eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Auch Sie können als Arbeitnehmer davon profitieren, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten und die Abfindung akzeptieren. Die Höhe der Summe orientiert sich etwa an der Zahl der Beschäftigungsjahre, also daran, wie lange Sie in dem Arbeitsverhältnis tätig waren. Eine professionelle Beratung durch einen Juristen ist in jedem Fall anzuraten. Beachten Sie aber bitte immer: Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht.