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Brückenteilzeit kritisch betrachtet: Auswirkungen auf Karriere und Gehalt

Copyright©Jelena Danilovic

Viele Beschäftigte wünschen sich kürzere Arbeitstage und mehr Freizeit – und dieser Wunsch muss kein Traum bleiben. Die sogenannte Brückenteilzeit macht es möglich. Es ist eine gesetzliche Regelung, die in Paragraf 9a Absatz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) verankert ist.

Sie erlaubt es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum zu reduzieren und anschließend automatisch zur Vollzeit zurückzukehren. Ziel der Brückenteilzeit ist es, mehr Flexibilität zu schaffen, etwa für Weiterbildungen, persönliche Projekte oder familiäre Verpflichtungen.

Doch aufgepasst: So unkompliziert, wie es klingt, ist dieses Arbeitszeitmodell nicht immer. Anspruchsvoraussetzungen, betriebliche Abläufe und mögliche Auswirkungen auf Karriere und Gehalt sollten vorher genau überprüft werden.

Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?

Nur Arbeitnehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen, bekommen Anspruch auf diese Form der Teilzeit:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht mindestens 6 Monaten.
  • Die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit soll zwischen 1 und 5 Jahren liegen.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter.

Selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Umsetzung der Brückenteilzeit nicht immer so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint.

Antrag auf Brückenteilzeit

Wenn Sie Brückenteilzeit nutzen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser muss in Textform erfolgen, ein Telefonat oder eine Sprachnachricht reicht also nicht aus. Wichtig ist, dass Sie die gesetzliche Frist einhalten: Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem Beginn der gewünschten Teilzeit vorliegen.

Außerdem sollte er folgende Punkte enthalten:

  • den gewünschten Zeitraum
  • die geplante Verringerung der Arbeitszeit
  • den konkreten Umfang der Teilzeit-Phase

Eine Begründung ist dabei rechtlich nicht erforderlich. Gerade in kleineren Unternehmen sind vertrauensvolle und offene Gespräche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber oft üblich.

Anspruch ist nicht gleich Genehmigung

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Antrag zu prüfen, sofern Sie ihn fristgerecht drei Monate vor Beginn eingereicht haben. Das heißt aber nicht automatisch, dass er in jedem Fall zustimmen wird. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Ablehnung der Arbeitszeitverringerung möglich. Dabei spielen vor allem betriebliche Gründe und Aspekte eine Rolle, wie zum Beispiel erhebliche Störungen im Arbeitsablauf, unverhältnismäßig hohe Kosten oder organisatorische Probleme im Unternehmen.

In solchen Fällen greift dann die sogenannte Zumutbarkeitsregelung bzw. Zumutbarkeitsgrenze. Sie soll sicherstellen, dass die Teilzeitarbeit für den Betrieb tragbar bleibt. So lässt sich etwa verhindern, dass die Verringerung der Arbeitszeit im Unternehmen zu Engpässen führt.

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: Selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, besteht keine absolute Garantie auf eine Genehmigung. Die Entscheidung liegt letztlich immer beim Arbeitgeber. Er muss für seine Ablehnung aber nachvollziehbare Gründe haben, reine Willkür ist also ausgeschlossen.

Die Nachteile der Brückenteilzeit

So attraktiv und positiv die Brückenteilzeit für Arbeitnehmer generell klingt, sie bringt auch einige Nachteile mit sich. Vor einer Entscheidung sollten Sie also sorgfältig abwägen. Denken Sie dabei vor allem an Ihr Einkommen, die Entwicklung Ihrer Karriere und Ihre langfristige Absicherung im Hinblick auf das Alter.

  • Gehalt: Während der Teilzeit-Phase sinkt Ihr Einkommen entsprechend Ihrer reduzierten Arbeitszeit. Das wirkt sich direkt auf Ihr monatliches Budget aus. Überlegen Sie daher rechtzeitig, ob Sie sich die Brückenteilzeit mit niedrigeren Einkünften leisten können.
  • Rente: Da Sie weniger verdienen, zahlen Sie natürlich auch weniger in die Rentenversicherung ein. Langfristig kann das Ihre Altersvorsorge beeinflussen, vor allem dann, wenn Sie bei der Brückenteilzeit die maximale Dauer von fünf Jahren ausschöpfen.
  • Karriere: Viele Teilzeitbeschäftigte berichten, dass sie im Rahmen ihrer Brückenteilzeit seltener für Beförderungen berücksichtigt werden. Zudem kann die geringere Präsenz im Arbeitsablauf dazu führen, dass Sie bei wichtigen Projekten übersehen werden. Je nachdem, wie ehrgeizig Sie sind, könnte das frustrierend sein.
  • Flexibilität: Natürlich haben Sie während der Brückenteilzeit weniger Arbeitszeit und mehr Freizeit. Allerdings ist diese Phase an einen festen Zeitraum gebunden. Eine spontane Verlängerung oder Verkürzung ist in der Regel nicht möglich. Das heißt, dass Sie nach dem Ablauf der Brückenteilzeit automatisch wieder zur Vollzeit zurückkehren. Auch wenn sich Ihre Lebenssituation, wegen der Sie sich für das Modell entschieden haben, noch nicht verändert hat. All diese Gründe tragen dazu bei, dass die Brückenteilzeit im Vergleich zur klassischen Elternzeit, die oft deutlich mehr Flexibilität bietet, für Arbeitnehmer etwas starr wirken kann.

Regelungen, Fristen und typische Stolperfallen bei der Brückenteilzeit

Neben den erwähnten Nachteilen gibt es weitere Aspekte, die Ihre Brückenteilzeit eventuell negativ beeinflussen könnten. Die gesetzlichen Vorgaben im Befristungsgesetz sind zwar klar und eindeutig, lassen aber nur wenig Spielraum, sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.

So ist eine erneute Brückenteilzeit nach der ersten abgeschlossenen Phase erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. Diese beträgt ein ganzes Jahr. Erst danach können Sie einen erneuten Antrag auf Brückenteilzeit stellen und Ihre Arbeitszeit reduzieren. Sollten es Ihre Lebensumstände erfordern, können Sie also nicht sofort erneut in die Teilzeit wechseln, sondern müssen zunächst mindestens ein Jahr in Vollzeit arbeiten.

Bedenken Sie zudem, dass Ihr Arbeitgeber nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen gleichzeitig genehmigen kann. Deshalb ist es gegebenenfalls sinnvoll, sich vorab mit den Kollegen aus der Abteilung abzusprechen. Für Betriebe mit mehr als 45 und bis 200 Beschäftigten gelten gemäß TzBfG nämlich Staffelungen, wie viele Mitarbeiter gleichzeitig einen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. In einem Unternehmen mit 46 bis 60 Beschäftigten dürfen beispielsweise höchstens vier Mitarbeiter zur gleichen Zeit in Brückenteilzeit sein. Bei Überschreitung kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. In einer Firma mit 61 bis 75 Beschäftigten liegt diese Grenze bei fünf Mitarbeitern.

Die Brückenteilzeit ist also kein individuelles Wunschmodell. Sie sollten sich überlegen, ob es eventuell sinnvoller wäre, Ihre Arbeitszeit auf eine andere Weise zu reduzieren. Eine flexible Teilzeit ohne starre Zeiträume oder Elternzeit können Alternativen sein.

Für wen lohnt sich Brückenteilzeit wirklich?

Die Brückenteilzeit bietet Ihnen als Arbeitnehmer die Chance, Ihre Arbeitszeit temporär anzupassen und danach in die Vollzeit zurückzukehren. Das ist immer dann eine gute Wahl, wenn Sie eindeutige und zeitlich begrenzte Gründe haben. Vielleicht möchten Sie sich neben dem Job weiter qualifizieren oder Ihre Familie hat Nachwuchs bekommen, und Sie wollen auch über die Elternzeit hinaus einen bestimmten Zeitraum beruflich kürzertreten.

Dennoch sollten Sie die möglichen Nachteile nicht unterschätzen: Dazu gehören ein geringeres Gehalt, potenzielle Karriereeinbußen und die eingeschränkte Flexibilität. Die Rolle Ihres Arbeitgebers und mögliche, betrieblich bedingte Ablehnungsgründe spielen ebenfalls eine große Rolle.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Ziele ganz genau und wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Nur so können Sie entscheiden, ob diese Form der Teilzeitarbeit wirklich zu Ihnen passt.

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