Das Homeoffice steuerlich absetzen: Das müssen Arbeitnehmer beachten

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Das Homeoffice wird immer beliebter, ist aber mit einigen Hürden verbunden. Aus der Sicht der Arbeitgeber ist es oft ein großer Aufwand, denn das Heim des Arbeitnehmers muss im Endeffekt in einen Arbeitsplatz verwandelt werden. Denn ähnlich wie am Arbeitsplatz gelten auch im Homeoffice die Gesetze für den Arbeitsschutz, sowie weitere Regelungen. Für Arbeitnehmer ist es aber auch eine Chance, die Steuerlast effektiv zu drücken. Wie man das Homeoffice steuerlich absetzen kann, wird in den nächsten Abschnitten einmal ausführlich geschildert.

Das Homeoffice steuerlich absetzen ist gar nicht so leicht

Wer das Homeoffice steuerlich absetzen möchte, der muss eine Reihe von Kriterien erfüllen. Das gilt nicht nur im Bereich der Arbeitszeit, sondern auch für die Beschaffenheit der Räume. Das Arbeitszimmer kann wirklich nur abgesetzt werden, wenn es hauptsächlich für die Arbeit verwendet und nicht für private Zwecke genutzt wird. Für den maximalen Absetzungsbetrag sollten also unbedingt eigene Räumlichkeiten vorhanden sein.

Das macht es auch für den Arbeitgeber leichter, das Homeoffice zu ermöglichen. Denn in einem separaten Raum lassen sich die verschiedenen Regelungen für den Arbeitsschutz und den Datenschutz effektiver durchsetzen. Was für das Arbeitszimmer gilt, gilt übrigens auch für die Arbeitsmittel. Dazu gehören neben dem PC auch der Internetanschluss, das Telefon und andere für die Arbeit relevante Werkzeuge.

Auch eine doppelte Haushaltsführung kann man als Homeoffice steuerlich absetzen

Das Homeoffice in der Steuererklärung ist immer mehr eine Frage für Fachleute. Vor weniger als zehn Jahren war es höchstens ein Trend, aber heute wird das Homeoffice immer verstärkter angeboten. Dabei gibt es in den Regelungen einige Feinheiten, die fast schon überraschen. Die doppelte Haushaltsführung kann, sofern sie für die Arbeit relevant ist, auch als Kosten für das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden.

Auch in anderen Bereichen tun sich neue Möglichkeiten auf. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer die Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln direkt mit dem Arbeitgeber verrechnen, und dieser kann die Kosten hierfür ebenfalls direkt als Betriebsausgabe geltend machen. Der Dienstwagen kann, unter bestimmten Voraussetzungen, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Kurzum: Es gibt viele Möglichkeiten und im idealen Fall geht man für die Steuererklärung zu einem Steuerberater. Der Profi kann umfassend beraten und die richtigen Wege aufzeigen, um effektiv Steuern zu sparen.

Warum sollte man das Homeoffice steuerlich absetzen?

Im Homeoffice entstehen nicht nur dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten. Auch der Arbeitnehmer muss einen gewissen Teil tragen. Als Beispiel dient hier einmal der Stromverbrauch. Klar, man kann sich einen eigenen Stromzähler für das Arbeitszimmer einbauen. Das ist aber sehr aufwändig und nicht wirklich praktikabel. Doch für den Stromverbrauch entstehen Kosten, die nicht näher beziffert werden können. Genau für diese Fälle wurde die steuerliche Absetzbarkeit für das Homeoffice geschaffen.

Das Homeoffice in der Steuererklärung hat somit den Zweck, die nicht kalkulierbaren und dennoch entstehenden Kosten für den Arbeitnehmer aufzufangen und ihn um diesen Faktor zu erleichtern. Die Nutzung der privaten Räumlichkeiten ist eine zusätzliche Belastung für den Arbeitnehmer, und mit dem Homeoffice in der Steuererklärung möchte der Staat diesem Zustand begegnen und steuerliche Erleichterungen ermöglichen. Ein Vorteil, den man sich als Arbeitgeber auf keinen Fall entgehen lassen sollte!

Sonderfall Corona

Für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre wurden aufgrund der Corona-Pandemie neue Regelungen ermöglicht. Arbeitnehmer können pauschal einen Betrag von 1,20 Euro pro Tag zusätzlich von ihrer Steuer absetzen. Allerdings gibt es auch hier einige Einschränkungen. Die Absetzbarkeit beschränkt sich auf 120 Tage, und wird auf den normalen Pauschbetrag erst einmal nicht angerechnet. Wer bei den Werbungskosten also auf einen Betrag von unter 1.000 Euro kommt, der hat schlechte Chancen auf eine steuerliche Anerkennung im Rahmen der Pauschale.

Da die grundsätzlichen Regelungen für das Homeoffice weiter gelten, ergeben sich andere Absetzungsmöglichkeiten, die zusätzlich geprüft werden sollten. Die Corona-Pandemie machte diesen Schritt notwendig, da für viele Arbeitnehmer eine Pflicht für das Homeoffice galt und das übliche Prozedere des gegenseitigen Einvernehmens für die Genehmigung von Homeoffice nicht durchsetzbar war. Inwieweit die Regelung weiterhin gilt, und ob sie auch in der Zukunft einen Bestand hat, kann aktuell noch nicht gesagt werden.

Fazit: Die Möglichkeiten zur Steuerminderung sollte man auf jeden Fall nutzen!

Das Homeoffice ist bei vielen Arbeitnehmern beliebt. Bei Arbeitgebern war es bis vor kurzem weitaus weniger beliebt. Allerdings hat Corona hier im Sinne der Arbeitnehmer neue Ideen ermöglicht. Wer heute im Homeoffice arbeitet, der kann viele verschiedene Möglichkeiten nutzen und die hierfür entstehenden Kosten effektiv von der Steuer absetzen. Das sollte man auf jeden Fall tun, denn es kommt sehr schnell ein ordentliches Sümmchen zusammen.

Die Kosten, die für den Arbeitnehmer entstehen, mindern letztlich den Lohn, und das ist auch ein gewichtiger Grund für die Absetzung der Kosten für das Homeoffice. Wer das Homeoffice von der Steuer absetzen möchte, der sollte unbedingt einen Steuerberater fragen. Der Profi kennt sich in dieser Thematik aus und kann die bestmöglichen Strategien für eine Steuerersparnis umsetzen.