Schlechtes Arbeitszeugnis: Was Sie jetzt tun sollten

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Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Mitarbeitern die Zukunft verbauen. Arbeitgeber dürfen aber durch bestimmte Formulierungen andeuten, woran es gehapert hat. Denn sie unterliegen der Wahrheitspflicht. Dauerhaft schlechte Leistungen dürfen deshalb von Vorgesetzten angedeutet werden. Kurzfristige Leistungseinbrüche dürfen jedoch nicht zu einem schlechten Arbeitszeugnis führen.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis. Wenn jemand ein schlechtes Arbeitszeugnis erhält, werden seine Karrierechancen unbotmäßig gemindert. Das muss niemand hinnehmen. Arbeitnehmer können Nachbesserungen oder Umformulierungen strittiger Passagen verlangen.

Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Arbeitgeber dürfen statt eines ausführlichen Arbeitszeugnisses ein auffallend kurzes Zeugnis verfassen. Die Kürze des Arbeitszeugnisses sagt mehr als tausend Worte. Bei langer Betriebszugehörigkeit und einer Tätigkeit, die verschiedene Leistungen beinhaltete, ist ein angemessen ausführliches Zeugnis erwartbar. An auffallend kurzen Arbeitszeugnissen können zukünftige Arbeitgeber mangelnde Wertschätzung erkennen.

Um Minderleistungen eines Arbeitnehmers für andere Arbeitgeber erkennbar zu machen, lassen die Verfasser eine zum Stellenprofil gehörende Leistung unerwähnt. Unterlassene Beschreibungen bestimmter Leistungen oder Verhaltensweisen können negative Aussagen transportieren. Als Minimum müssen alle ausgeführten Tätigkeiten im Zeugnis abgedeckt werden.

Welche Formulierungen sind negativ gemeint?

Jeder sollte in seinem Arbeitszeugnis auf Formulierungen achten, die mit Zensuren gleichzusetzen wären. Wenn Formulierungen mit Begriffen wie „gut“, „befriedigend“ oder „mangelhaft“ auftauchen, sind es Negativ-Bewertungen. Eine Formulierung, die eine Arbeitsleistung als „größtenteils“ oder „oft zufriedenstellend“ bezeichnet, impliziert zuweilen unzureichende Leistungen.

Geringe Wertschätzung können Arbeitgeber durch Formulierungen wie „im Großen und Ganzen“, „im Wesentlichen“ oder „im Allgemeinen“ ausdrücken. Wenn der Begriff „meistens“ in einer Formulierung enthalten ist, besagt das, dass es nicht immer so war. Mangelnde Fachkenntnisse können mit der Formulierung „Sie verfügte über Kenntnisse…“ angedeutet werden. Mangelnde Leistungen werden mit Floskeln wie „Er war bemüht…“ oder „Ihm waren die Anforderungen seiner Position bekannt.“ umschrieben.

Wenn jemand seine Aufgaben „erwartungsgemäß“ erfüllt hat, klingt das zwar gut. Der Arbeitnehmer hat aber insgesamt enttäuscht. Wenn eine Mitarbeiterin „sich stets bemühte, ihre Aufgaben zu erfüllen“, wirkte sie überfordert. Es ist sinnvoll, Formulierungen im Arbeitszeugnis daraufhin zu untersuchen, was zwischen den Zeilen gesagt wird. Im Übrigen können Vorgesetzte des zukünftigen Arbeitgebers sich bei ehemaligen Arbeitgebern telefonisch erkundigen, falls sie Fragen haben.

Dürfen Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

Für jeden Unternehmer gilt prinzipiell die Wahrheitspflicht beim Ausstellen eines Zeugnisses. Beschönigungen sind ebenso untersagt wie unverblümte Herabminderungen. Die Wahrheitspflicht beinhaltet aber auch, unzureichende Arbeitsleistungen erkennbar zu machen. Die Formulierungen müssen allerdings „wohlwollend“ ausfallen. Sie dürfen die Chancen des Arbeitnehmers nicht mindern.

Negative Arbeitszeugnisse sind unzulässig. Ein nachgewiesener Diebstahl darf bestenfalls mit der Floskel „Er war meistens ehrlich.“ angedeutet werden. Wird eine erwartbare Leistung wie Pünktlichkeit über den grünen Klee gelobt, klingen Defizite an anderer Stelle durch. Neben der Wahrheitspflicht gilt auch, dass eine bestimmte Gliederung und typische Formulierungen genutzt werden sollten. Dieses Übereinkommen ist für alle Seiten gleichermaßen nachvollziehbar.

Immer häufiger werden heutzutage Standardzeugnisse mit einem Zeugnis-Generator verfasst. Oft wissen Arbeitgeber gar nicht, was einzelne Mitarbeiter leisten. Daher macht es Sinn, seine Aufgaben und Leistungen in verschiedenen Arbeitsbereichen schriftlich niederzulegen. Dieses Dokument wird dem Vorgesetzten als Hilfestellung für das Verfassen des Arbeitszeugnisses übergeben.

Müssen Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis bei Ihrer Bewerbung verwenden?

Das schlechteste Arbeitszeugnis ist, gar kein Zeugnis zu erhalten. Um sich bewerben zu können, ist ein Zeugnis unerlässlich. Jeder Mitarbeiter hat nach §109 der GewO Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. In diesem müssen seine Leistungen wahrheitsgetreu beschrieben werden. Im Prinzip gilt, dass Arbeitnehmer bei Bewerbungen grundsätzlich Kopien der letzten Arbeitszeugnisse beilegen.

Personaler nehmen Zeugnisse nicht mehr so wichtig wie früher. Sie könnten zudem bestimmte Formulierungen anders interpretieren, als sie gemeint waren. Letztlich zählt, wie man sich im Gespräch verkauft. Man kann sich außerdem im Assessment Center als geeigneter Kandidat erweisen. Mehrere Zeugnisse vorzulegen, ermöglicht differenzierte Bewertungen eines Mitarbeiters.

Gegebenenfalls wird verlangt, dass das als fehlend aufgefallene Arbeitszeugnis nachgereicht wird. Damit hätte ein Arbeitnehmer sich jedoch als unehrlich disqualifiziert. Es ist klüger, alle Arbeitszeugnisse vorzulegen. Dadurch erhalten Vorgesetzte Vergleichsmöglichkeiten. Sie können sich einen Gesamteindruck verschaffen. Sie können den Bewerber fragen, woran es im letzten Unternehmen gehapert hat.

Wie sollten Sie es beim Vorstellungsgespräch thematisieren?

Der Arbeitgeber hat seine Sicht im Zeugnis geschildert. Nun spricht der Arbeitnehmer mit einem zukünftigen Vorgesetzten über seine Probleme. Für ein schlechtes Zeugnis sollte er schlüssige Erklärungen parat haben. Rassistische oder sexistische Bemerkungen von Vorgesetzten, Mobbing unter Arbeitnehmern oder Überarbeitung durch chronischen Personalmangel sind Gründe für nachlassende Leistungen.

Ein Arbeitszeugnis enthält keine Angaben über solche Probleme. Manchmal ignorieren oder tolerieren Arbeitgeber Mobbingvorwürfe, Sexismus oder Rassismus in ihrem Unternehmen. Arbeitnehmer sollten solche Probleme im Bewerbungsgespräch ansprechen, wenn diese das schlechte Zeugnis erklären.

Welche Rechte haben Sie bei einem schlechten Arbeitszeugnis?

Bei einem schlechten Arbeitszeugnis haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachbesserungen. Negativ klingende Formulierungen müssen abgeändert, fehlende Leistungen ergänzt werden. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend klingen. Es sollte die Qualifikationen und Leistungen eines Arbeitnehmers erkennen lassen.

Gegebenenfalls sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Ein Arbeitszeugnis, das dem Arbeitnehmer Karrierechancen verbaut, ist nicht zulässig. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist anzudenken. Alle Vorgesetzten kennen ihre Pflichten. Sie wissen um den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer, zu Bewerbungszwecken ein wohlwollendes und wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis zu erhalten. Der Anspruch darauf kann notfalls auf dem Klageweg durchgesetzt werden.