Kündigen ohne neuen Job: Riskant oder notwendig?

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Eine Kündigung ohne neuen Job ist oft notwendig, aber nicht ohne Risiko. Das bedeutet in erster Linie den Verlust des Arbeitsplatzes, ohne Aussichten auf einen sozialen Ausgleich in finanzieller Hinsicht. Wie das kommt, und welche Ausnahmen es gibt, zeigen die nächsten Abschnitte näher auf.

Die Risiken einer Kündigung ohne neuen Job

Wer seinen Job kündigt, der hat in der Regel nicht genug Geld, um die nächsten Monate ganz ohne Geld auszukommen. Außer man hat im Lotto gewonnen, aber das ist bei den wenigsten Menschen der Fall. In Deutschland greift normalerweise das Sozialversicherungssystem ein und fängt den Arbeitnehmer finanziell auf. Zwar gibt es hier nur 60 Prozent des letzten Verdienstes, aber das ist noch immer besser als gar nichts.

Doch beim Job kündigen ohne neuen Job besteht das Risiko der Sperrfrist. Diese dauert 12 Wochen und bedeutet, dass man als Arbeitnehmer kein Geld bekommt. Warum? Weil die Arbeitslosenversicherung den Arbeitnehmer vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit schützen soll. Kündigt der Arbeitnehmer aber, dann ist die Arbeitslosigkeit nicht unverschuldet. Sie ist selbst gewählt, und genau das ist der kleine Unterschied.

In diesem Fall hat man zwar grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen. Aber erst einmal werden diese für 12 Wochen eingefroren und nicht ausgezahlt. Das ist ärgerlich, und mitunter auch existenzbedrohend. Aber wie immer gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme! Wer gewichtige Gründe vorbringen kann, der kann die Sperrzeit umgehen und so seinen kompletten Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme wahren.

Wann gibt es keine Sperrzeit?

Es gibt gewichtige Gründe, bei denen eine Sperrzeit nicht angewandt werden darf und in der man als Arbeitnehmer das volle Anrecht auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat. Dazu gehören unter anderem:

  • Kündigung wegen Mobbing am Arbeitsplatz
  • Probleme mit dem Arbeitsschutz am alten Arbeitsplatz
  • Gesundheitszustand und gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Kinderbetreuung, anderweitige Betreuungsverpflichtungen

Sehr oft kündigen Arbeitnehmer auch, weil sie die Aussicht auf ein besseres Jobangebot haben und für den neuen Arbeitgeber sofort zur Verfügung stehen wollen. In diesem Fall gilt, dass auch eine mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag darstellt. Hier ist allerdings ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt, denn gegenüber der Agentur für Arbeit muss man dies angeben. Es wird dann auch geprüft, ob der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber vorstellig geworden ist und ob es überhaupt einen mündlichen Vorvertrag gab. Das kann unter Umständen ein schlechtes Licht auf das künftige Arbeitsverhältnis werfen und ist mit einigem Aufwand verbunden. Lügen sollte man hier auf keinen Fall, und sich im idealen Fall immer auf Niederschriften, Protokolle oder schriftliche Zusagen berufen können.

Kündigung ohne neuen Job: Nur bei genügend finanziellen Rücklagen

Wer sich einmal eine Auszeit gönnen möchte, der kann natürlich kündigen. Wichtig ist aber, dass man für diesen Fall finanziell vorgesorgt hat. Denn Leistungen der Arbeitslosenversicherung gibt es erst einmal nicht, während die laufenden Kosten noch immer gezahlt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung. Diese müssen nun selbst getragen werden, und selbst im günstigsten Tarif kommen hier in der Regel knapp 300 Euro pro Monat zusätzlich zusammen. Es gilt die grobe Faustformel, dass man für eine Kündigung immer den letzten Bruttolohn für drei Monate zur Verfügung haben sollte.

Eine Kündigung bringt also nicht nur Freiheit und Freizeit, sondern auch zusätzliche Kosten. Diese müssen auf jeden Fall gedeckt werden, denn ohne Krankenversicherung hat man in Deutschland schnell massive Probleme. Sogar eine Gefängnisstrafe ist in diesem Fall theoretisch möglich. Auf jeden Fall wird es zu einer sehr hohen Nachzahlung kommen, welche dann auch wieder bewältigt werden muss.

Mobbing und Verstöße sollten protokolliert werden

Viele Arbeitnehmer wollen ihren alten Job aus Gründen loswerden, die man nur schwer nachweisen kann. Mobbing, Belästigung und andere schwerwiegende Gründe führen zwar zum Verzicht auf die Sperrzeit seitens der Agentur für Arbeit. Allerdings sollte man diese Vorfälle sehr genau dokumentieren und nachweisen können, dass ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht wurde. Wichtig für die Agentur für Arbeit ist, dass eine Weiterführung der Beschäftigung für den Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es ein Gerichtsverfahren oder ein Schlichtungsverfahren durch die Gewerkschaft gab. Ein Schreiben durch einen Anwalt kann ebenfalls als Nachweis dienen und ist für die Agentur für Arbeit ausreichend.

Auch bei einem Pflegefall, oder anderen Betreuungsaufgaben innerhalb des familiären Kreises müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Hier reichen Dokumente der Krankenkasse, oder aber der zuständigen Pflegeversicherung. Bei konkreten Fragen ist es deswegen immer ratsam, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen oder eine lokale Beratungsstelle. Die Profis können unterstützen und kennen sich in diesem komplexen Themenbereich sehr gut aus.

Fazit: Kündigen geht, sollte aber vorbereitet werden

Zusammenfassend kann man sagen, dass man nie ohne triftigen Grund und ohne finanzielle Rücklagen seinen Job kündigen sollte. Wenn man sich unsicher ist, dann muss ein Anwalt zurate gezogen werden. Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Gründen vor, in denen eine Kündigung durchaus angemessen ist. In diesem Fall ist eine Kündigung kein Problem und man kann sich in Gänze auf die staatlichen Leistungen verlassen. Das ist wichtig, denn die eigenen Rücklagen reichen in den meisten Fällen nicht aus und stellen keine verlässliche Alternative zum Arbeitseinkommen dar.