Krankgeschrieben, aber nicht bettlägerig: Was dürfen Sie tun?

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Wer krankgeschrieben ist, der gehört ins Bett. Solche Sätze hört man immer wieder von Seiten der Arbeitgeber und von vielen Kollegen und Kolleginnen. Doch stimmt das? Ist eine Krankschreibung immer ein Grund, das Haus nicht zu verlassen? Und welche Dinge dürfen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung unternehmen, ohne dass von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung droht?

Einkaufen bei Krankheit: In den meisten Fällen kein Problem

Viele Arbeitnehmende sind der Meinung, dass sie mit einer Krankschreibung das Haus praktisch nicht mehr verlassen dürfen und auf Essenslieferungen auf die Familie angewiesen sind. Viele fürchten negative Konsequenzen durch den Arbeitgeber oder sogar die Kündigung. Doch so streng ist eine Krankschreibung nicht geregelt. Wenn Sie von Ihrem Arzt nicht bettlägerig geschrieben wurden, dürfen Sie selbstverständlich auch das Haus verlassen. Ob Einkaufen, zur Apotheke, mit dem Hund Gassi gehen oder das Kind in den Kindergarten bringen: Eine Krankschreibung, also eine Arbeitsunfähigkeit, bedeutet nicht, dass Sie immer zu Hause sein müssen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihre Genesung durch ihre Taten und Aktivitäten nicht gefährdet wird. Mit einer Krankschreibung ist es Ihre Pflicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Ihre Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wieder zu erhalten und Ihrem Arbeitgeber somit schnellstmöglich wieder zur Verfügung zu stehen.

Urlaub während einer Erkrankung? Kein einfaches Thema

Urlaub während einer Krankschreibung zu machen, klingt erst einmal seltsam. Und ja, ob Sie krankgeschrieben in den Urlaub fahren können, hängt von der Art und auch der Schwere der Erkrankung ab. Sind Sie wegen eines Lungenleidens oder einer Bronchitis krankgeschrieben, kann ein Urlaub am Meer sogar die Genesung fördern. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in den Urlaub fahren dürfen. Doch sollten Sie in der Lage und fähig sein, den Urlaub abzubrechen, sollte sich dieser negativ auf Ihre Gesundheit auswirken.

Krankgeschrieben und Sport: Es kommt sehr darauf an

Man hat zwar eine Krankschreibung, fühlt sich aber fit genug, um im Fitnessstudio einige Runden auf dem Laufband zu absolvieren oder Gewichte zu heben? Klingt erst einmal nicht klug. Doch nicht jede Krankheit bedingt eine körperliche Schonung. Bei Depressionen beispielsweise kann Sport sogar förderlich und gesund sein. Und wer sich den Arm gebrochen hat, darf dennoch auch auf dem Laufband laufen oder sogar an einem Marathon teilnehmen. Gefährdet der Sport nicht die Genesung oder fördert er die Genesung sogar, kann der Arbeitgeber hier nicht intervenieren. Der oder die Arbeitnehmende tut alles dazu, die Krankheit zu bekämpfen und die eigene Gesundheit zu erhalten. Bei einer Krankschreibung wegen einer Grippe sieht dies sicherlich anders aus. Aber sind Sie meist auch nicht in der Lage, Sport zu machen. Die Arbeitsunfähigkeit an und für sich bedeutet jedoch nicht, dass kranke Arbeitnehmende keinen Sport treiben dürfen.

Party und Freizeitveranstaltungen

Mit einer vom Arzt diagnostizierten Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie auch mit einer Freundin oder einem Freund shoppen; einen Kaffee trinken oder ins Kino gehen. Selbst auf eine Party können Sie gehen, wenn Sie sich dafür fit fühlen und es die Genesung nicht beeinträchtigt. Doch Vorsicht: Hier ist die Art der Krankheit besonders entscheidend; es muss immer individuell abgewogen werden, ob diese Aktivität auf irgendeine Weise schädlich sein könnte. Während einer Krankschreibung auf einer Party zu sein, erweckt jedoch immer einen schlechten Eindruck, und das unabhängig von der Krankheit. Vor allem, wenn Alkoholkonsum im Spiel ist, kann die Kündigung drohen, denn dieser trägt bei keiner Krankheit zu einer Erholung bei.

Arbeiten trotz Krankenschein – in Einzelfällen eine Option

Was ist denn, wenn Sie sich nach drei Tagen wieder fit fühlen und eigentlich wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren könnten? Was Sie da als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal ist es rechtlich nicht problematisch, mit einem Krankenschein arbeiten zu gehen. Der Krankenschein ist nur die Prognose des Arztes, wie lange die Erkrankung sehr wahrscheinlich dauern wird. Haben Sie einen körperlich anstrengenden Beruf, ist es allerdings häufig sinnvoll, den Krankenschein zur vollständigen Erholung zu nutzen. Es nützt Ihrem Arbeitgeber ebenfalls nichts, wenn Sie zu früh wieder arbeiten und damit die Genesung eventuell wieder gefährden. Anders kann dies bei Bürojobs aussehen. Hier können viele Mitarbeitende auch vom Homeoffice aus arbeiten und stehen dem Arbeitgeber somit früher und schneller wieder zur Verfügung. Wichtig ist immer, dass Sie sich vollständig erholen und gesund werden. Angst vor einer Kündigung müssen Sie nicht haben, wenn Sie vom Arzt mit einer Krankheit krankgeschrieben wurden.

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was einer Genesung nicht im Wege steht

Viele Menschen sind erstaunt, was sie alles bei einer Krankschreibung machen dürfen, ohne dass der Arbeitgeber hier eine Möglichkeit hat, Einspruch zu erheben. Grundsätzlich ist es bei einer Krankschreibung so, dass Sie alles tun dürfen, was der Genesung nicht hinderlich ist. Manche Dinge wie ein Urlaub am Meer oder leichter Sport können sogar förderlich bei einigen Erkrankungen sein. Wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt und Sie nicht bettlägerig sind, können Sie ganz viele Dinge tun, ohne dass eine Kündigung droht.

Wann müssen Sie krankgeschrieben Zuhause bleiben?

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht nur krankgeschrieben wird, sondern vom Arzt auch Bettruhe verordnet bekommt, darf und sollte das Haus nur aus wichtigen Gründen verlassen. Bei bestimmten Krankheiten kann sogar eine Quarantäne angeordnet werden, sodass man das Haus überhaupt nicht verlassen darf. Hier gelten die oben genannten Gründe nicht. Bei einer solchen Krankschreibung müssen Sie Ihre Genesung in den Fokus nehmen und dürfen die eigenen Räumlichkeiten nur für Arzt-Termine bei Ihrem behandelnden Arzt verlassen.