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Kann der Arbeitgeber ein Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen?

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Das Handy gehört für die meisten Menschen mittlerweile fest zum Alltag dazu. Informationen beschaffen, mit anderen kommunizieren und sich die Zeit vertreiben: All das und mehr geschieht heutzutage über das Smartphone. Auch am Arbeitsplatz möchten viele Angestellte zwischendurch einen Blick auf das Display werfen – aber ist das eigentlich erlaubt? Arbeitgeber sehen es größtenteils nicht gern, wenn das Handy auf dem Schreibtisch liegt oder häufiger aus der Tasche gezogen wird, und an manchen Arbeitsplätzen gilt sogar ein vom Unternehmen verhängtes Handyverbot. Auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sehen Sie sich vielleicht auch mit einem solchen Fall konfrontiert und fragen sich dann: Darf der Chef einfach das Handy am Arbeitsplatz verbieten und muss der Betriebsrat dabei zustimmen?

Warum sprechen manche Arbeitgeber ein Handyverbot für ihre Angestellten aus?

Die Handynutzung ist ein fester Bestandteil des täglichen Lebens und gehört für viele auch während der Arbeit dazu. Führungskräfte sehen es in den meisten Fällen ungern, wenn das Privathandy während der Arbeitszeiten gezückt wird. Der Grund dafür ist sicherlich auch aus Mitarbeitersicht gut nachzuvollziehen: Der Blick aufs Smartphone bedeutet eine Ablenkung von der Arbeit und kann zu Verzögerungen der Arbeitsabläufe führen, denn die Konzentration wird jedes Mal unterbrochen. Ist das Handy zudem auf Vibration oder nicht lautlos gestellt, kann es sogar andere Mitarbeitende ablenken. Es kann sich also durchaus auf die gesamte Belegschaft oder zumindest die in der unmittelbaren Nähe tätigen Kollegen auswirken, wenn ein Angestellter immer wieder mit dem Privathandy hantiert. Im schlimmsten Fall ist die Arbeitsleistung beeinträchtigt – vor allem, wenn das Mobilgerät auch während der Arbeit nicht nur gelegentlich, sondern häufig verwendet wird.

Handyverbot am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber die Nutzung untersagen?

Ein Handyverbot gibt es bereits in vielen Firmen; vielleicht hatten auch Sie schon einmal damit zu tun. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass ein solches Untersagen der Handynutzung am Arbeitsplatz tatsächlich erlaubt ist. Der Arbeitgeber hat das Recht, allen Angestellten pauschal das Nutzen der Geräte während ihrer Arbeitszeiten zu verbieten und sogar mit deutlichen Konsequenzen zu drohen. Begründet wird dies durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das ein vollständiges Smartphoneverbot durch den Arbeitgeber nicht als Eingriff in das Mitbestimmungsrecht der Arbeitskräfte anzusehen sei. Vielmehr ist in den Augen des Gerichts die Unternehmensleitung durch das Weisungsrecht berechtigt, die Geräte zu verbieten, da es sich um eine Regelung handelt, die gemäß dem BetrVG unmittelbaren Einfluss auf das Arbeitsverhalten nimmt.

Muss der Betriebsrat einem Handyverbot durch den Arbeitgeber zustimmen?

Die Antwort des BAG lautet: Nein, der Betriebsrat muss laut Arbeitsrecht einem pauschalen Verbot nicht zustimmen. Er muss nicht einmal hinzugezogen werden. Auch wenn der Betriebsrat einiger Betriebe gegen Smartphoneverbote Einspruch einlegte, wurden diese vom Gericht abgewiesen. Zwar darf die Unternehmensleitung nicht ohne Weiteres in das sogenannte Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer eingreifen, welches sich auf das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken bezieht. Bei der Nutzung des Handys handelt es sich aber um einen Faktor, der sich auf das Arbeitsverhalten sowie auf die Arbeitspflicht bezieht, die der Angestellte dem Arbeitgeber durch Unterzeichnen des Arbeitsvertrags schuldet. Im Klartext bedeutet das für Sie: Treten Sie eine neue Stelle an, kann es durchaus vorkommen, dass Ihr neuer Chef im Rahmen des Weisungsrechts rechtmäßig ein Handyverbot am Arbeitsplatz ausspricht, um eine Ablenkung zu vermeiden. Sie haben bei einem solchen Verbot keinerlei Möglichkeiten, rechtlich einen Anspruch auf das Verwenden des Smartphones durchzusetzen.

Welche Schwierigkeiten ergeben sich durch ein Handyverbot am Arbeitsplatz?

Dass ein Verbot der Smartphonenutzung durch den Arbeitgeber bei der Belegschaft wahrscheinlich nicht gut ankommt, können Sie sich sicherlich vorstellen. Das eigentliche Problem ist aber die Abgrenzung zwischen Bereichen, die das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer verletzen, und solchen, die es nicht tun. Diese Bereiche sind nicht immer eindeutig zu erkennen und können sich in der Praxis sogar vermischen. Nimmt eine Weisung durch die Unternehmensführung etwa Einfluss nicht nur auf die Arbeitspflicht, sondern auch auf die Ordnung, kann sie rechtens sein oder auch nicht. Ein Beispiel wäre an dieser Stelle unter anderem eine bedingte private Nutzung von Smartphones, die vom Arbeitgeber festgelegten spezifischen Anweisungen unterliegt. Diese Bedingungen müssen vom Betriebsrat abgesegnet werden beziehungsweise muss er bei der Gestaltung der Regelungen mitwirken. Das gilt auch, wenn die Firmenleitung ein Handyverbot für das gesamte Unternehmen ausspricht, das etwa auch während der Pausen gilt, da diese nicht in den Bereich des Arbeitsverhaltens fallen.

Wie sieht es mit der Nutzung eines Diensthandys aus?

Viele Jobs erfordern das Benutzen eines Diensthandys. Dieses darf selbstverständlich während der Arbeitszeit genutzt werden – aber eben nur für die dienstliche Kommunikation. Sie dürfen also nicht einfach mit dem Diensthandy privat telefonieren. Nur wenn es eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitgeber gibt, ist auch eine bedingte private Nutzung erlaubt. Es ist sinnvoll, sich bereits bei Jobantritt zu informieren, welche Regelungen im Einzelnen gelten. Im Idealfall können Sie mit Ihrem Chef eine Absprache treffen, die alle Parteien zufriedenstellt. Einen rechtlichen Anspruch auf das Durchsetzen der Smartphonenutzung haben Sie aber nicht: Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Verbot auszusprechen und Konsequenzen zu verhängen. Diese können von Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung reichen, abhängig davon, in welchem Umfang Sie gegen das Handyverbot am Arbeitsplatz und im Betrieb verstoßen.

Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz überhaupt sinnvoll?

Die Frage nach dem Sinn eines Verbots ist schwierig zu beantworten. Keinesfalls darf das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer durch ein Handyverbot am Arbeitsplatz verletzt werden; jedoch muss die Unternehmensleistung sicherstellen, dass die Arbeitsleistung nicht unter dem Hantieren mit dem Mobilgerät leidet. Ob eine Entscheidung für ein Verbot außerhalb der Pausen eine sinnvolle Maßnahme ist oder ob an das korrekte Verhalten der Arbeitskräfte appelliert werden sollte, lässt sich sicherlich diskutieren und hängt auch vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es ratsam, gemeinsam mit dem Betriebsrat Absprachen zu treffen, die für beide Seiten funktionieren.

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