Der Nebenjob im Homeoffice: Eine ideale Lösung?

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Ein Nebenjob im Homeoffice ist eine ideale Lösung, um nebenher etwas Geld zu verdienen. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten. Denn nicht jeder Nebenjob ist automatisch der richtige Job, und nicht jeder Nebenjob bringt wirklich Gewinn. Dazu kommen noch weitere Faktoren, die vor Arbeitsantritt beachtet werden müssen. Der Arbeitgeber hat ein gewichtiges Wort mitzureden und trifft die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme einer Nebentätigkeit. Auch aus steuerrechtlicher Sicht gibt es viele Regelungen, die beachtet werden müssen. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten noch einmal näher aufgeführt und werden erläutert.

Auch ein Nebenjob im Homeoffice muss genehmigt werden

Ein Nebenjob im Homeoffice ist ein Nebenjob, und nicht die hauptsächliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass der Hauptarbeitgeber diesen Minijob im Homeoffice genehmigen muss. Tut er dies nicht, dann ist die Arbeitsaufnahme im Nebenjob schnell ein Kündigungsgrund im hauptsächlichen Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus können die Arbeitgeber des Hauptberufs die Tätigkeit im Nebenjob stark einschränken. Beispielsweise darf keine konkurrierende Tätigkeit ausgeübt werden, oder aber es gibt Einschränkungen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten.

Auch in anderen Bereichen darf der Nebenjob in der Regel nicht mit der Haupttätigkeit zusammenhängen. Als Beispiel nimmt man den Callcenter-Agent, der im Nebenjob für eine Hotline als Callcenter-Agent arbeiten möchte. Dies wird der Arbeitgeber unterbinden und kann hierfür verschiedene Gründe anbringen. Dazu zählt auch die Pflicht des Arbeitgebers darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer genug entspannen und sich ausruhen kann. Ist dies nicht möglich, dann darf der Arbeitgeber den Nebenjob gar nicht genehmigen. Es ist also gar nicht so leicht, einen Nebenjob zu beginnen.

Minijob im Homeoffice oder Teilzeitjob

Hat man den Hauptarbeitgeber überzeugt, dann geht es schnell um die möglichen Verdienstchancen. Der Nebenjob im Homeoffice wird in der Regel auf Basis des Minijobs ausgeführt, aber es gibt auch Angebote in Teilzeit. Der Arbeitsumfang muss allerdings dem Hauptarbeitgeber mitgeteilt werden, und dieser wird auf die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze pochen. Ein Minijob im Homeoffice ist somit oft die einzige praktikable Lösung.

Dieser Nebenverdienst ist dann übrigens von der Steuer befreit, solange die monatliche Entgeltgrenze für einen Minijob nicht überschritten wird. Das gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen einer freiberuflichen oder selbständigen Nebenbeschäftigung durchgeführt werden. Diese wird steuerrechtlich und arbeitsrechtlich als Minijob angesehen, wobei die Verpflichtung zur Sozialversicherungsteilhabe entfällt und man von Sozialbeiträgen befreit ist. Es gibt viele derart gestaltete Beschäftigungsverhältnisse. Die Bandbreite an Möglichkeiten reicht von einfachen Tätigkeiten für Hilfskräfte, bis hin zu hochwertigen Beschäftigungsverhältnissen für Fachkräfte mit langjähriger beruflicher Erfahrung. Die Chancen einen passenden Nebenjob zu finden stehen also nicht schlecht.

Auch im Nebenjob von Steuervorteilen profitieren

Auch in einer nebenberuflichen Tätigkeit im Homeoffice kann man von steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier gelten ähnliche Regelungen, wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit im Homeoffice. Allerdings muss man hier beachten, dass der Nebenjob an sich schon steuerbefreit ist. Deswegen kann es sein, dass es geringere Abschreibungsbeträge gibt. Wie hoch die Beträge sind, welche von der Steuer abgesetzt werden können, kann ein Steuerberater näher erläutern.

Der Gang zum Steuerberater ist mit einem Nebenjob im Homeoffice auf jeden Fall eine gute Idee. Denn auch wenn der Minijob weitestgehend von der Steuer befreit ist, können gewisse Notwendigkeiten in Bezug auf die Beschaffenheit des heimischen Arbeitsplatzes schnell steuermindernd wirken. Dadurch hat man in der Einkommenssteuererklärung einen deutlichen Vorteil. Es ist übrigens auch ratsam, im Rahmen eines Minijobs nicht auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu bestehen. Klar, man bekommt in diesem Fall etwas weniger Geld. Aber dennoch kann es sich bei der späteren Rente positiv auswirken, wenn man das Maximum aus seiner gesetzlichen Rentenversicherung herausholen kann und lange viel eingezahlt hat.

Selbständig, freiberuflich oder Minijob?

Alle drei Formen sind sehr beliebt. Während man als freiberuflich tätiger Nebenjobber und selbständiger Nebenjobber seine eigenen Aufträge heraussuchen kann, hat man als Minijobber ein kalkulierbares Einkommen und kann zudem von den Einzahlungen in die Rentenkasse profitieren. Beide Optionen haben ihre individuellen Vorteile und Nachteile. Die Tätigkeit als Selbständiger und freiberuflich tätige Person ist deutlich aufwändiger. Hier benötigt man eine eigene Buchführung und muss sich intensiver mit den Themen der Rechnungslegung, der Buchführung sowie Steuerthemen auseinandersetzen. Als Minijobber entfällt das alles und man bekommt wie gewohnt seine Gehaltsabrechnung am Ende des Monats.

Zudem werden für selbständige und freiberufliche Nebenjobber häufig höhere Qualifikationen angesetzt, welche erfüllt werden müssen, um die Aufträge zu bearbeiten. Eine Berufsausbildung, oder aber ein Studium ist nie schlecht, wenn man auf selbständiger oder freiberuflicher Basis tätig werden möchte. Hohe Qualifikationen werden in der Regel besser entlohnt, was wiederum weniger Arbeit bedeutet und den Nebenjob noch angenehmer machen kann.

Fazit: Ein Nebenjob im Homeoffice muss passen

Neben dem positiven Faktor des Einkommens bedeutet ein Nebenjob im Homeoffice vor allem eines: mehr Arbeit. Man muss sich schon sehr genau überlegen, ob man diese zusätzliche Belastung langfristig stemmen kann. Gelingt das, dann hat man ein zusätzliches Einkommen und dieses ist mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden. Der Nebenjob im Homeoffice ist sehr beliebt, denn vereint den bestmöglichen Arbeitsplatz mit der Option ein Einkommen zu generieren. Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit und verdienen sich so ein zusätzliches Salär. Vor der Jobannahme muss allerdings der Hauptarbeitgeber um eine Genehmigung angefragt werden. Diese kann mündlich, oder schriftlich erfolgen. In manchen Arbeitsverträgen wird die Aufnahme eines Nebenjobs auch verboten. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich also und verschafft die notwendige Klarheit. Ist die Genehmigung erteilt, dann kann man sofort loslegen!