Arbeitgeber zahlt nicht? So kommen Sie an Ihren Lohn

Copyright © Geber86

Wer als Angestellter für ein Unternehmen arbeitet, kann sich normalerweise auf sichere Lohnzahlungen zum Monatsbeginn verlassen. Doch, was passiert, wenn der Lohn für die Arbeit einmal nicht gezahlt wird? Zum Beispiel, weil es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt oder das Unternehmen wirtschaftlich in Schieflage geraten ist?

Vorab ein wichtiger Hinweis: Im folgenden Text werden rechtliche Themen behandelt. Der Beitrag kann jedoch nicht mehr als eine erste Einführung in die Thematik darstellen und keine Rechtsberatung ersetzen.

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht – was sagt das Arbeitsrecht?

Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer im Zahlungsverzug, sobald die vertraglich festgelegte Zahlungsfrist für den Lohn oder das Gehalt überschritten wurde. Eine Mahnung ist daher typischerweise nicht erforderlich. Stattdessen kann direkt der Rechtsweg eingeschlagen werden. Dennoch ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zunächst diplomatisch auf das Ausbleiben der Zahlung hinzuweisen. Eine fehlende Überweisung kann schließlich immer auch einem Versehen oder technischem Versagen geschuldet sein.

Was sind die ersten Schritte, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Zunächst sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eine letzte Frist zur Zahlung setzen. Diese sollte am besten schriftlich formuliert und mit der Androhung der Arbeitsniederlegung verbunden werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine ausdrückliche Abmahnung auszusprechen. Die Abmahnung hat den Vorteil, dass Sie ein späteres Beenden des Arbeitsverhältnisses bzw. eine fristlose Kündigung Ihrerseits vereinfacht.

Ignoriert der Arbeitgeber die Frist, können Sie als Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zunächst einstellen und von Ihrem „Rückbehaltungsrecht“ Gebrauch machen. Beachten Sie, dass das typischerweise erst möglich ist, wenn der Arbeitgeber mit zwei vollen Monatsgehältern im Verzug ist. Eine fristlose Kündigung, um bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis anzufangen, kann nach vorheriger Abmahnung aber schon früher sein.

Zahlt der Arbeitgeber auch nach diesen Schritten keinen Lohn, dann sollten Sie eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Beachten Sie dabei, dass das Arbeitsgericht voraussichtlich mehrere Monate braucht, um zu einem Urteil zu kommen. Diese Zeit müssen Sie ohne Gehalt und ggf. mit Anwaltskosten überstehen können.

Welche Fristen gelten?

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht, dass Löhne und Gehälter nach Erbringung der Arbeitsleistung vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gehen Sie mit Ihrer Arbeit im Regelfall also in Vorleistung. Wird der Lohn am ersten Tag eines Monats gezahlt, handelt es sich dabei typischerweise um die Zahlung für den vorangegangenen Monat. Damit ist die Lohnzahlung im Normalfall auch genau zum Ersten eines Monats fällig. Im Einzelfall können Tarif- und Arbeitsverträge davon allerdings abweichen. In vielen Verträgen wird zum Beispiel der 15. des Folgemonats als Fälligkeitsdatum festgelegt. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag bezüglich der Fristen für die Zahlung. Häufig werden diese auch in einem im Arbeitsvertrag referenzierten Tarifvertrag geregelt.

Nach Verstreichen des Fälligkeitsdatums gilt typischerweise, dass der Arbeitgeber sich unmittelbar im Zahlungsverzug befindet. Ein Mahnen der Forderung ist meist nicht erforderlich, anders als bei vielen anderen Formen des Zahlungsverzugs. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“ (§ 286 BGB). Bei bestimmten kurzfristigen Arbeitsverhältnissen kann es sein, dass die Leistung auf andere Weise definiert ist. In diesen Fällen müssen Sie den Arbeitgeber mahnen, um den Zahlungsverzug deutlich zu machen.

Unabhängig von diesen Zahlungsfristen gibt es in den meisten Tarif- und Arbeitsverträgen eine sogenannte Ausschlussfrist. Ausschlussfristen schützen vor allem den Arbeitgeber davor, bei fehlerhaften Abrechnungen zu hohe Rückstände aufzubauen. Das heißt, nicht geleisteter Lohn kann nach einiger Zeit zulasten des Arbeitnehmers verfallen. In der Regel betrifft diese Ausschlussfrist nur fehlerhafte Teile der Lohnzahlung, die unbemerkt nicht korrekt ausgezahlt wurden. Ausschlussfristen machen es bei Teil- und Vollausfällen des Lohns erforderlich, das Thema rechtzeitig zu klären, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch auf ausstehende Zahlungen nicht verfällt.

Wie kommen Sie an Geld ohne Lohnzahlung?

Ist nur eine einzelne Lohnzahlung überfällig, ist es oft nicht einfach, anderweitig Anspruch auf Übergangsgeld oder Ersatzleistungen geltend zu machen. Sie haben als Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, beim Ausbleiben des Lohns oder Gehalts die Arbeit vorerst niederzulegen. Das wird „Zurückbehaltungsrecht“ genannt.

Zusätzlich haben Sie dann auch die Möglichkeit, vorübergehend Arbeitslosengeld zu beziehen. Man spricht in diesem Fall von „Gleichwohlgewährung“. Um Ihren Anspruch auf diese Zahlungen geltend zu machen, müssen Sie gegenüber den zuständigen Ämtern allerdings das Ausbleiben von Lohn bzw. Gehalt für Ihre Arbeit nachweisen. Auch wenn Sie sich bei ausbleibendem Gehalt für eine Kündigung entscheiden, müssen Sie den Zahlungsausfall nachweisen können, um unmittelbar ALG I zu erhalten. Anders sieht die Sachlage bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld, eine Art Übergangsgeld, das vom Arbeitsamt ausgezahlt wird.

Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Ausstehender Anspruch auf Lohn bei der Insolvenz eines Unternehmens ist grundsätzlich Teil der Schulden, die die Insolvenzverwaltung verwaltet. Sie stehen gleichberechtigt neben Bankkrediten und ausstehenden Forderungen von Lieferanten. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Lohn bei einer Insolvenz höchstwahrscheinlich nicht vollständig erfüllt werden kann.

Um Arbeitnehmer in einer solchen Situation zu schützen, gibt es in Deutschland das sogenannte Insolvenzgeld, das in §165 SGB III geregelt wird. Das Insolvenzgeld ist eine Art Übergangsgeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird und bei den meisten Arbeitnehmern die volle Differenz zwischen dem vom Arbeitgeber ausgezahlten und dem eigentlich vereinbarten Gehalt bzw. Lohn ersetzt.

Dieses Übergangsgeld wird für bis zu drei Monate vor einem sogenannten Insolvenzereignis gezahlt. Neben der regulären Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können Insolvenzereignisse auch die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens bei fehlender Aussicht auf Sanierung des Unternehmens und das „Abtauchen“ eines Arbeitgebers sein.

Bei sehr hohen Gehältern ist das Insolvenz- bzw. Übergangsgeld für den Arbeitnehmer gedeckelt. Konkret wird es nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gezahlt. 2024 sind das 7450 Euro in den neuen und 7550 Euro in den alten Bundesländern.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung nicht zahlt?

Wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung das letzte Gehalt nicht auszahlt, laufen die Prozesse im Grunde genauso ab, wie bei anderen Zahlungsausfällen auch. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in diesen Fällen deutlich weniger Möglichkeiten, durch Leistungsrückbehalt oder Androhen der Kündigung Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Klären Sie in so einem Fall mit dem ehemaligen Arbeitgeber, ob nicht einfach nur ein Versehen vorliegt. Danach sollten Sie, um eventuellen Ausschlussfristen zuvorzukommen, möglichst rasch eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht stellen, um Ihren Anspruch auf Gehalt geltend zu machen.