Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung: Das sind die Konsequenzen

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Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann sind darin Rechte und Pflichten festgehalten, an die sich beide Parteien halten müssen, also sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber. Letztendlich erfüllen Sie Ihren Arbeitsvertrag nur dann vollkommen, wenn Sie der Arbeit nachkommen, zu der Sie sich laut Arbeitsvertrag zur Verfügung gestellt haben. Tun Sie dies nicht, dann könnten Sie eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung vom Arbeitgeber bekommen. Wie genau es dazu kommen kann und mit welchen Konsequenzen Sie danach rechnen müssen, können Sie hier nachlesen.

Wann genau man eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten kann?

Zunächst einmal sollte der Begriff Arbeitsverweigerung erklärt werden, um zu ergründen, womit man es hier überhaupt zu tun hat. Um eine Arbeitsverweigerung handelt es sich immer dann, wenn Sie als Mitarbeiter Ihre Arbeitspflicht nicht erfüllen wollen, obwohl Sie es könnten. Welche Tätigkeiten Ihre Arbeitspflicht genau umfasst, ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten. Dort findet sich zum Beispiel ein Passus mit einer Stellenbezeichnung, für die Sie in Ihrem Unternehmen eingestellt worden sind. Auch wird ein Tätigkeitsfeld mit Aufgaben beschrieben. In der Regel sind diese Beschreibungen nicht vollständig, weshalb es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Unstimmigkeiten bezüglich der zu erwartenden Arbeitsleistungen kommen kann.

Mit einer Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung sollten Sie rechnen, wenn Sie konkret festgeschriebene Pflichten nicht erfüllen oder im Arbeitsalltag ausgesprochene Weisungen Ihres Vorgesetzten aktiv verweigern. Auch, wenn Sie Ihren im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten nicht nachkommen, also zum Beispiel permanent zu spät kommen oder zu früh gehen, oder sich nicht an Präsenzzeiten halten, kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommen.

Wo liegen die Grenzen der Arbeitsverweigerung?

Nicht alles, was auf den ersten Blick wie eine Arbeitsverweigerung wirkt, ist auch eine. In einigen Fällen darf Ihnen keine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ausgesprochen werden. Wenn Sie etwa nur einmal ausnahmsweise verschlafen und zu spät zu Ihrem Arbeitsplatz kommen, haben Sie deshalb noch nicht gleich die Arbeit verweigert. Auch sind Flurgespräche mit Kollegen nicht als Arbeitsverweigerung zu werten, solange sie sich im Rahmen halten. Auch, wenn Sie einmal einen schlechten Tag haben und unkonzentriert sind und nicht die volle Leistung bringen, oder sogar einen Fehler machen, kann Ihnen das nicht direkt als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden. Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ist in solchen Fällen nicht zulässig. Außerdem müssen Sie nicht allen Weisungen Ihres Arbeitgebers nachkommen. Ist eine Arbeitsanweisung unzumutbar, dann darf Ihnen keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ausgestellt werden, auch wenn Sie diese nicht ausgeführt haben.

Was ist eine unzumutbare Arbeitsanweisung?

Sollen Sie zum Beispiel permanent gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und gesetzlich festgelegte Ruhezeiten ignorieren, oder die Höchstdauer an täglicher Arbeitszeit überschreiten, müssen Sie keine Konsequenzen befürchten, wenn Sie dem nicht folgen. Auch, wenn Sie aus Glaubensgründen oder ethischen Grundsätzen einen Auftrag nicht erledigen, kann es nicht zur Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommen. Allerdings müssen Sie dann genau belegen wie und weshalb Ihr Glaube, oder Ihr moralischer Grundsatz, der Auftragsausführung entgegensteht. Auch, wenn Ihre Gesundheit durch die geforderte Art der Arbeit gefährdet werden würde, darf der Arbeitgeber Ihnen keine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung aussprechen.

Drohen immer sofort Abmahnung oder Kündigung wegen Arbeitsverweigerung?

Haben Sie jedoch tatsächlich die Arbeit verweigert, dann kann das mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung geahndet werden. Viele Arbeitgeber zögern hier auch nicht lange, da es schlicht um wirtschaftliche Einbußen geht, wenn Mitarbeiter Ihre vertraglich festgelegte Arbeit nicht erfüllen. In vielen Fällen ermahnt der Arbeitgeber den Mitarbeiter zunächst mündlich und bittet ihn in einem Gespräch auf Augenhöhe seinen Pflichten nachzukommen. Hilft dies nicht, dann sind Abmahnung oder Kündigung wegen Arbeitsverweigerung die Folge.

Die Abmahnung und die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

Eine Abmahnung erhalten Sie, wenn der Arbeitgeber dies für gerechtfertigt hält, nicht mündlich, sondern in der Regel in schriftlicher Form. Damit sichert sich der Arbeitgeber ab. Denn mit der Abmahnung stellt er zweifelsfrei fest, dass nach seinem Dafürhalten ein Fehlverhalten ihrerseits vorliegt. In der Abmahnung wird genannt, wofür genau Sie abgemahnt werden. Im Zweifelsfall wird die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht als Beweis dafür herangezogen, dass Sie die Arbeit verweigert haben. In der Abmahnung steht außerdem, dass Ihr Verhalten vom Arbeitgeber nicht länger toleriert wird. Gesetzlich gesehen ist die Abmahnung oft eine Voraussetzung für eine mögliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.

Kommt es nach der Abmahnung zu keiner Verbesserung Ihrer Arbeitsleistung, dann kann Ihnen der Arbeitgeber kündigen. In der Regel passiert das in Form einer ordentlichen Kündigung bei mehrmaliger Arbeitsverweigerung in Folge. Manchmal ist jedoch sogar eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung möglich und der Arbeitgeber muss Sie nicht zunächst abmahnen. Das ist immer dann der Fall, wenn dem Unternehmen durch die Arbeitsverweigerung ein massiver Schaden entsteht.

Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

Für Sie als Arbeitnehmer ist es wichtig sich zunächst darüber zu informieren, ob Ihr Verhalten tatsächlich einer Arbeitsverweigerung im eigentlichen Sinne gleichkommt, wenn Sie etwa eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten haben. Denn, wenn Sie zum Beispiel in der Gewerkschaft sind und an einem Streik teilgenommen haben, gilt dies nicht als Arbeitsverweigerung. Handelt es sich nicht um einen der aufgelisteten Ausnahmefälle, dann sind als Konsequenz zunächst eine oder auch mehrere Abmahnungen zu erwarten, denen schließlich eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber folgt.

Fazit

Mit dem Wissen aus diesem Artikel können Sie nun selbst abschätzen, wann es sich bei angeblichem Fehlverhalten des Arbeitnehmers tatsächlich um Arbeitsverweigerung handelt und wann nicht. Darüber hinaus ist ersichtlich, wo die Grenzen des Arbeitgebers liegen, was Weisungen anbetrifft. Sollten Sie also eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten haben, können Sie unter Umständen dagegen vorgehen.