Familienstand im Lebenslauf: Ist die Angabe Pflicht?

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Wer eine Bewerbung verfasst, der weiß genau, dass nahezu jedes Wort die Entscheidung über Erfolg oder Misserfolg bringen kann. Besonders bei den persönlichen Angaben steht die Frage oftmals im Raum, welchen Zweck sie überhaupt erbringen, wenn es darum geht, unsere Qualifikation für den Beruf zu ermitteln. Wer sich schwertut und nicht sicher ist, ob der Familienstand im Lebenslauf seinen Platz finden muss, wird in unseren Ausführungen die entsprechenden Gedanken dazu führen.

Das Interesse des Arbeitgebers gilt nicht nur den Kompetenzen, sondern auch der Person

Es ist nur zu normal, dass ein Arbeitgeber sich bei der Einstellung nicht bloß für Zertifikate und Kompetenzen interessiert, sondern auch für die menschliche Komponente. Schließlich arbeiten wir mit den Menschen in unserem Unternehmen eng zusammen und sehen sie häufig viele Stunden am Tag. Dementsprechend sind auch die durchgeführten Bewerbungsgespräche oftmals vor allem aufgrund des persönlichen Kennenlernens so relevant. Auch wenn es selbstverständlich ist, dass die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Qualifikationen ausgewählt werden sollen, fällt es unter menschlichen Gesichtspunkten oft schwer, die persönlichen Komponente völlig außer Acht zu lassen. Angaben wie der Familienstand im Lebenslauf können so für den Arbeitgeber eine Sympathie ausstrahlen oder auch das Gegenteil bewirken. Am Ende besteht die Gefahr, dass die sehr subjektive Wahrnehmung aufgrund von persönlichen Empfindungen durch eben jene Angaben noch stärker befeuert wird.

Eines ist bei der Thematik der persönlichen Daten sehr klar. Sie finden ihren Platz in früheren und auch heutigen Bewerbungen, nicht im Anschreiben. Stattdessen stehen hier tatsächlich ausnahmslos die Kompetenzen und auch die Beweggründe im Vordergrund, welche zur jeweiligen Bewerbung geführt haben. Im Lebenslauf jedoch werden auch die persönlichen Daten oftmals genannt. Hier kann es in eine private Richtung gehen, denn teilweise befinden sich nach wie vor auch Familienangehörige und die Konfession im Lebenslauf wieder. Die Frage ist somit im Lebenslauf stets vertreten, ob solche Angaben dahin gehören und welche Rolle sie am Ende wirklich spielen. Wenn der Familienstand im Lebenslauf seinen Platz findet, ist er jedoch in der klassischen Anordnung richtig platziert, denn hier ist der Ort, an welchem die Unternehmen diese Information entweder erwarten oder zumindest nicht verwundert sind.

Das Kriterium der Aussagekraft über die berufliche Qualifikation wiegt schwer

Immer häufiger wird bei den in Vorjahren selbstverständlichen Daten und Angaben gefragt, welche Relevanz diese für die Bewerbung und den Prozess wirklich haben. Wie wichtig ist es am Ende wirklich, dass der Familienstand im Lebenslauf seinen Platz findet? Was am Ende zählt, sind doch viel mehr die Kompetenzen, die im Beruf wirklich gebraucht werden, so ist die Meinung der allermeisten Bewerber und sie scheint absolut nachvollziehbar zu sein. Man richtet sich immer häufiger nach dem Kriterium der Aussagekraft für die Arbeitskraft, wobei die persönlichen Angaben hier eine immer geringere Rolle spielen. Es wundert daher nicht, dass die Frage eine immer größere Rolle spielt, ob es sich hier noch um eine Pflichtangabe handelt oder nicht.

Sprechen wir heute von Kriteriumskatalogen, die schon im Vorfeld eines Bewerbungsprozesses erarbeitet werden, dann können die persönlichen Angaben beinahe keine Rolle mehr spielen. Selbst bei dem berechtigten und verständlichen Interesse an der Person an sich ist es keineswegs verständlich, welche Rolle der Familienstand hier am Ende spielen soll. Somit stehen die Zeichen in der Frage, ob die Angabe des Familienstandes im Lebenslauf zur Pflicht gehören soll, klar gegen diese Aussage.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liefert einen klaren Hinweis

Die endgültige Antwort auf die Frage findet sich, wie so häufig, im gesetzlichen Rahmen wieder. Hierbei ist konkret das Gleichbehandlungsgesetz zu nennen, das Vorgaben zum Bewerbungsprozess und zu den Aussagen aufzeigt, welche verpflichtend zu machen sind. Hier sind unter anderem Punkte wie die Konfession klar geregelt. Es steht selbstredend jedem Bewerber frei, diese Angaben auf freiwilliger Basis zu machen. Dennoch gilt für persönliche Angaben wie den Familienstand, dass sie nicht im Lebenslauf niedergeschrieben werden müssen. Weiterhin dürfen solche Angaben in aller Regel keinen Einfluss auf eine Einstellung oder eine Absage haben. Dies ist selbstredend nicht wirklich nachzuweisen, sollte dennoch das Gegenteil in den Unternehmen praktiziert werden.

Eine freie Entscheidung

Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt nicht in allen Bereichen einer Bewerbung. Wer keine Zeugnisse und Zertifikate vorlegen kann oder will, der hat in vielen Berufen und Unternehmen verständlicherweise auch nicht die Möglichkeit, einen Job zu ergattern. Anders sieht es bei den persönlichen Angaben aus, um welche wir uns in unserer Abhandlung gekümmert haben. Hier handelt es sich laut dem Gleichbehandlungsgesetz um eine freiwillige Angabe, die am Ende keinen Einfluss darauf haben darf, ob der Bewerber den Job erlangt oder nicht. Die Begründung hierfür liegt auf der Hand, denn der Familienstand eines Bewerbers sagt rein gar nichts über seine Qualifikation aus, den jeweiligen Job zu verrichten.