Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das passiert mit Ihrem Gehalt
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Kranke Arbeitnehmer suchen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Arzt auf und lassen sich krankschreiben. Handelt es sich nur um wenige Krankentage, wird das Gehalt selbstverständlich wie gehabt gezahlt, auch wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht werden kann. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn die Krankheit länger andauert? Dieser Beitrag informiert Sie über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Bedingungen für eine Lohnfortzahlung bei einer kurzzeitigen oder auch andauernden Arbeitsunfähigkeit.
Was ist eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und wer hat Anspruch darauf?
Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Punkt im Arbeitsrecht. Das entsprechende Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Dauer sowie die Kondition für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Sie haben in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang einen Anspruch auf die fortführende Zahlung Ihres Arbeitsentgelts. Wenn Sie berufstätig sind und erkranken, holen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt. Diese wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt und kann bei Bedarf vom Mediziner verlängert werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird für eine Dauer von maximal sechs Wochen, also 42 Kalendertagen, gewährt. Diese Frist beginnt immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wird diese zwischenzeitlich unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wegen derselben Erkrankung fortgesetzt, wird die bereits im Krankenstand verbrachte Zeit angerechnet. Die sechs Wochen beginnen also nicht noch einmal von vorne – es sei denn, zwischen den Krankschreibungen sind mehr als sechs Monate vergangen.
Für eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit qualifiziert sind in Deutschland alle Arbeitnehmer, die seit mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im aktuellen Unternehmen beschäftigt sind. Das gilt auch für:
- geringfügig Beschäftigte
- kurzfristig Beschäftigte
- Rentner, die trotz ihrer Rente noch als Arbeitnehmer tätig sind.
Eine Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird also nahezu allen Beschäftigten gewährt und steht diesen vom Gesetz her zu. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt oder nicht.
Der Arbeitgeber darf an diesen allgemeingültigen Regelungen nicht eigenmächtig etwas ändern, denn er ist verpflichtet, bei einer sachgemäßen Krankmeldung und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Lohn wie gewohnt zu bezahlen. Ansonsten handelt er rechtswidrig. Die Lohnfortzahlung muss übrigens der vollen Höhe des Gehalts entsprechen: Sie erhalten also weiterhin Ihren gewohnten Lohn, auch wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, zu arbeiten und die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Wie bereits erwähnt, müssen Sie als erkrankter Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber eine gültige und aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sobald eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Darüber hinaus haben Sie die Pflicht, sich bei einer Erkrankung, die ein Arbeiten vorübergehend unmöglich macht, unverzüglich bei Ihrem Vorgesetzten zu melden und diesen über den Krankenstand sowie die voraussichtliche Dauer desselben in Kenntnis zu setzen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Werktagen erfolgen muss. So ermöglichen Sie es dem Unternehmen, zeitnah auf Ihre Arbeitsunfähigkeit zu reagieren, und gleichzeitig qualifizieren Sie sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den uneingeschränkten Bezug einer Entgeltfortzahlung.
Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert?
Nicht alle Erkrankungen sind innerhalb von sechs Wochen auskuriert. Dauert die Arbeitsunfähigkeit für Beschäftigte länger an, entfällt die Lohnfortzahlung nach der besagten Dauer. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in diesen Fällen ohne Geld dastehen und keinen Anspruch auf eine finanzielle Leistung haben: An dieser Stelle greifen die gesetzlichen Krankenkassen ein und leisten eine Lohnersatzleistung, die Krankengeld genannt wird. Damit soll Ihr Einkommensausfall ausgeglichen werden.
Allerdings fällt das Krankengeld niedriger aus als die richtige Lohnfortzahlung, die eine Gehaltszahlung in voller Höhe enthält: 70 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 90 Prozent des Nettoeinkommens werden hier gezahlt, und zwar bis zu einer Höhe von täglich maximal 128,63 Euro (im Jahr 2025).
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist zunächst einmal eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus müssen Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen. Meist wird diese Bescheinigung auf elektronischem Wege von der Praxis oder Klinik an die Krankenkasse übermittelt. Ist dies nicht der Fall, haben Sie die Pflicht, das Dokument auf dem Postweg an die Versicherung zu senden. Das Krankengeld wird dann ab dem 43. Tag Ihrer Krankschreibung von der Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Die maximale Dauer des Krankengeldbezugs beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 78 Wochen, also 17,9 beziehungsweise aufgerundet 18 Monate.
Krank im Urlaub: Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus?
Erkranken Sie während eines vom Arbeitgeber genehmigten Urlaubs, erhalten Sie ebenso eine Entgeltfortzahlung in voller Höhe. Die Krankheitstage dürfen nicht vom Urlaub abgezogen werden: Sie können diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Urlaub anmelden beziehungsweise haben den Anspruch, sie zu einem angemeldeten Urlaub hinzuaddieren. Allerdings gibt es auch hier genaue Regelungen, die vorschreiben, wann eine Lohnfortzahlung bei Krankheit geleistet werden muss. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, das beweist, dass Sie tatsächlich in Ihrem Urlaub erkrankt sind. Nur dann erhalten Sie Ihren Lohn anstelle von Urlaubsgeld und haben außerdem das Recht, die „verloren gegangenen“ Urlaubstage später neu zu beantragen.
Fazit: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Pflicht
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer in Deutschland einen verbindlichen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung über einen Zeitraum von sechs Wochen in voller Höhe des gewohnten Arbeitsentgelts haben. Die damit verbundenen Regelungen gelten für die meisten Beschäftigten, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig oder etwa geringfügig ausfällt. Voraussetzung ist immer das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung, welche die Krankheit attestiert. Dauert Ihre Erkrankung länger als 42 Kalendertage an, wandelt sich die Lohnfortzahlung automatisch in eine Krankengeldzahlung um, auf die Sie ebenfalls rechtlichen Anspruch haben. Das Krankengeld beträgt allerdings nur etwa 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens und wird für maximal 78 Wochen (also etwa 18 Monate) von Ihrer Krankenkasse übernommen. Damit sind Sie als Arbeitnehmer auch bei einer länger andauernden Krankheit finanziell weitgehend abgesichert.