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Kein Bildungsurlaub in Sachsen: So können Sie sich trotzdem weiterbilden

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In Sachsen besteht bisher kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine ähnliche Regelung gibt es in Bayern. In den übrigen Bundesländern ist die Bildungsfreistellung jedoch gesetzlich verankert. Dabei gibt es eine gute Nachricht: Nachdem 55.000 Unterschriften gesammelt und der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit in Sachsen“ dem Landtag übergeben wurde, ist das Recht auf Bildungsurlaub in Sachsen nun in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Vereinbart wurde das Recht auf drei Tage Bildungsurlaub jährlich. Bis der Landtagspräsident dem Volksantrag zugestimmt hat und der Anspruch gesetzlich ist und die Arbeitgeber dem zustimmen, müssen Arbeitnehmer andere Wege finden, um in Sachsen eine Weiterbildung durchzuführen.

Weiterbildung in Sachsen: Was Beschäftigte tun können

Während andere Bundesländer den Bildungsurlaub längst zum Gesetz gemacht haben, hinkt Sachsen hinterher. Es wurde noch kein Bildungsurlaubsgesetz erlassen. Damit müssen Arbeitnehmer nicht freigestellt werden, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Doch auch ohne Freistellung ist es möglich, einen Kurs zu besuchen, sein Abiturwissen anzuwenden und mit einem spezifischen Fachkurs die Chancen am Arbeitsplatz zu verbessern.

Förderung durch das Landesamt für Familie und Soziales (SAB)

Wenn Sie in Sachsen eine Weiterbildung anstreben, ist aktuell die Sächsische Aufbaubank (SAB) Ihr Ansprechpartner. Über das Förderportal wird der Antrag auf Bildungszeit abgewickelt. Der Antrag auf Bildungsurlaub wird digital gestellt und muss mit einer digitalen Signatur versehen werden.

Wer bekommt die Förderung? Gefördert werden Arbeitnehmer, die ein Bruttoeinkommen bis 3.700 Euro erzielen. Einen Bildungsurlaub in Sachsen gefördert bekommen auch Firmen und Selbstständige mit bis zu 500 Angestellten.

Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz des Beschäftigten beitragen und zu einem Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit in der freien Wirtschaft oder in den Bereichen Handel und Dienstleistung führen. Dazu zählen auch zahlreiche Kurse der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Bildungsurlaub durch Arbeitgeberkulanz: So überzeugen Sie

Bis der Bildungsurlaub in Sachsen nicht gesetzlich ist, müssen für die Weiterbildung andere Wege gefunden werden. Eine dieser Strategien baut darauf, das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Sprechen Sie den Vorgesetzten auf eine Freistellung und mögliche Bildungszeit an. Viele Führungskräfte in Sachsen sind daran interessiert, dass sich ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren und als Fachkräfte der Firma erhalten bleiben.

Dabei helfen folgende konkrete Schritte:

Passenden Gesprächszeitpunkt finden

Wenn Sie mit dem Arbeitgeber sprechen wollen, ist der passende Zeitpunkt entscheidend. Überstürzen Sie nichts. Ein paar Tage länger ist kein Problem. Ist der Vorgesetzte gerade in schwierige Verhandlungen eingebunden, wird er für den Antrag auf Weiterbildung weniger empfänglich sein. Falls Sie mit einigen kreativen Ideen oder wegen eines erfolgreichen Projektabschlusses punkten können, haken Sie nach, wie wichtig eine Weiterbildung für Ihren weiteren beruflichen Weg sein kann.

Nutzen für das Unternehmen verdeutlichen

Letztlich ist eine Weiterbildung für ein Jahr oder länger eine persönliche Entscheidung. Wenn Sie Bildungsurlaub in Sachsen beim Arbeitgeber durchsetzen möchten, fassen Sie im Gespräch ins Auge, wie der gewünschte Kurs die Wirtschaft und die konkreten innerbetrieblichen Strukturen positiv beeinflusst. Greifen Sie am besten konkrete Probleme und Sachverhalte auf. Dann kann sich der Vorgesetzte ein anschauliches Bild machen und begreift die positive Veränderung, die Sie mit einer Bildungszeit anstreben.

Bringen Sie sichere Argumente ein

Möchten Sie eine Weiterbildung in Sachsen vom Arbeitgeber genehmigt und gefördert bekommen, ist es wichtig, sich vorab gut über den Kurs oder das Angebot zu informieren. Im Gespräch werden Fragen nach dem Ort und dem zeitlichen Rahmen der Weiterbildung auftauchen. Nur wenn Sie sich auch inhaltlich gut mit der Materie auskennen, überzeugen Sie Ihr Gegenüber davon, dass es sich um eine Weiterbildung handelt, die für das Unternehmen hilfreich ist. Haben Sie Unterlagen des Bildungsinstituts, kann das Vorzeigen nicht schaden. Eine Möglichkeit, die Ernsthaftigkeit des Vorhabens zu rechtfertigen, besteht auch darin, mehrere Kurse mit ähnlichem Inhalt zu erwähnen.

Eigeninitiative zeigen

Bekräftigen Sie, dass es Ihnen nicht nur darum geht, den Anspruch auf eine Bildungsfreistellung durchzusetzen. Machen Sie sich Gedanken, welchen persönlichen Anteil an der Weiterbildung Sie tragen möchten. So kann es helfen, zu bekräftigen, dass Sie für den Fachkurs auch bereit sind, finanzielle Ressourcen aufzubringen oder nicht nur die reine Bildungszeit dafür zu nutzen, sondern den Stoff auch am Wochenende und nach Feierabend zu vertiefen.

Unternehmen treu bleiben

Soll ein Unternehmen in Sachsen einen Bildungsurlaub gewähren und die Kosten für einen Kurs bei der IHK oder einem anderen Träger übernehmen, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Nicht wenige Beschäftigte nutzen Weiterbildungen als Sprungbrett für einen Unternehmenswechsel. Versichern Sie daher möglichst glaubhaft, dass Sie nach dem Bildungsurlaub Ihren Job in der Firma nicht aufgeben möchten. Zeigt sich der Arbeitgeber misstrauisch, können Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Darin verpflichten Sie sich zu einer Erstattung der Kosten für die Weiterbildung, wenn Sie unmittelbar nach der Bildungszeit kündigen und das Unternehmen verlassen.

Tarifverträge einsehen

Unabhängig von der Entscheidung von Gewerkschaftsbund und Koalition können die Arbeits- oder Tarifverträge Regelungen zur Freistellung bei Weiterbildungen enthalten. Schauen Sie genau nach, ob Sie sich auf eine Klausel oder eine Betriebsvereinbarung berufen können, die Ihren Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für eine Weiterbildungsmaßnahme verdeutlicht. Prüfen Sie den für Ihre Branche gültigen Tarifvertrag und bringen Sie in Erfahrung, ob es individuelle Vereinbarungen diesbezüglich an Ihrem Arbeitsplatz gibt.

Auch hier hilft es, das direkte Gespräch zu suchen. Informieren Sie sich eigenständig über mögliche Förderprogramme, die Firmen bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen.

Erholungsurlaub nutzen

Kann keine Möglichkeit gefunden werden, dass der Arbeitgeber sich mit einem Bildungsurlaub einverstanden erklärt, bleibt dem Beschäftigten wenig Handlungsspielraum. Während die übrigen Bundesländer, außer dem Freistaat Bayern, Anspruch auf einen gesetzlichen Bildungsurlaub haben, ist dies in Sachsen (noch) nicht der Fall. Wenn Sie die eigene Karriere dennoch vorantreiben und nicht länger warten möchten, müssen Sie für Bildungsveranstaltungen, die unter der Woche und während der regulären Arbeitszeit stattfinden, Ihren Erholungsurlaub nutzen.

Ab dem 1. Januar 2027 soll sich das zum Glück ändern: Laut Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird dann auch in Sachsen ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung eingeführt. Dann erhalten Sie drei Tage bezahlte Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen – und damit deutlich bessere Möglichkeiten, sich beruflich gefördert weiterzuentwickeln.

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