Job-News

Montag, 28. Juni 2010


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Mitarbeiter riskieren ihren Job, wenn sie in der Firma etwas mitgehen lassen. Foto: dpa 


Die dümmsten Ausreden
Von Tobias Schormann

Recht - Bei Bagatellen machen Lügen die Sache oft schlimmer.

Die Kassiererin „Emmely“ hatte zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen und wurde entlassen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Kündigung aufgehoben. Eine Abmahnung hätte in diesem Fall gereicht. Die Richter betonten zugleich, dass Bagatelldelikte weiterhin ein Kündigungsgrund sein können. Es kommt auf den Einzelfall an und darauf, wie ertappte Mitarbeiter sich in so einer Situation verhalten. Manche machen die Sache nur schlimmer, weil sie das Falsche sagen. Dazu gehören folgende Ausreden.

„DAS WAR DOCH NUR EINE KLEINIGKEIT“: Zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro sind doch nicht der Rede wert, mag mancher denken. „Es kommt in solchen Fällen nicht auf die Höhe des Schadens an“, sagt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Entscheidend sei der Vertrauensverlust.

„DAS WÄRE DOCH EH IM MÜLL GELANDET“: Selbst wenn das für übrige Buletten oder alte Büromöbel stimmen sollte, sind sie immer noch Eigentum des Betriebes, so Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg. Was mit solchen Dingen passiert, bestimmt der Arbeitgeber. Selbst wenn ein kaputter Stuhl für den Sperrmüll vorgesehen ist, dürfte man ihn nicht mitnehmen, ohne zu fragen.

„ICH WAR DAS NICHT“: Wer fälschlicherweise seine Unschuld beteuert, reitet sich tiefer in den Schlamassel hinein. „Lügen macht den Vertrauensverlust noch schlimmer“, sagt Eckert. Betroffene versuchen daher nicht, sich herauszureden. Bessere Karten haben Sie, wenn Sie das Vergehen zugeben und sich entschuldigen. „Einem reuigen Sünder wird in derartigen Fällen eher vergeben“, sagt Bauer.

„DER MEIER WAR’S“: Noch schlimmer ist es, Kollegen zu Unrecht zu beschuldigen, um den Verdacht von sich zu lenken. Denn damit machen ertappte Mitarbeiter sich womöglich der Verleumdung schuldig. Ein derartiges Verhalten wurde auch der Berliner Kassiererin „Emmely“ zur Last gelegt. Die Richter in erster Instanz hatten ihr vorgeworfen, sie hagbe eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt, die beiden Pfandbons eingesteckt zu haben. Deshalb sahen sie den Vertrauensbruch als besonders schwerwiegend an.

„DAS MACHEN DIE ANDEREN DOCH AUCH“: Die Kollegen setzen sich auch gerne mal über ein Verbot vom Chef hinweg? Das hilft demjenigen nicht, der erwischt wird. Denn ein Unrecht werde nicht dadurch rechtmäßig, dass andere es ebenfalls begehen, sagt Eckert. Beschäftigte können sich daher nicht auf eine gängige Praxis im Betrieb berufen, die der Chef nicht abgesegnet hat oder zumindest duldet. Eine sogenannte betriebliche Übung entstehe erst, wenn der Arbeitgeber etwas „sehenden Auges“ erlaubt, sagt Bauer.

Eine Altenpflegerin hatte ihren Job verloren, weil sie sechs Maultaschen eingesteckt hatte. Sie hatte eingewandt, dass es im Betrieb gang und gäbe sei, übriges Essen zu verzehren. Die Richterin verwies aber darauf, dass dies ausdrücklich untersagt worden war. „Sie hätte mit Konsequenzen rechnen müssen.“

„ICH WUSSTE NICHT, DASS DAS VERBOTEN IST“: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Ausrede ist vor allem dann kein Argument, wenn es darum geht, Dinge wie Klosettpapier oder ein Paket Kaffee aus der Firma mitzunehmen. (dpa)

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