|
Job-News
Sächsische Zeitung Samstag, 29. Mai 2010

|
 |
|
Zeitungen austragen ist für 13- bis 15-Jährige erlaubt. Foto: Jens Schierenbeck/dpa
|
|
|

|

|
Jobben in den Ferien
Recht. Jugendliche dürfen acht Stunden am Tag arbeiten, auch an Wochenenden.
In vier Wochen beginnen die Sommerferien. Viele Schüler nutzen die Zeit nicht nur zum Erholen. Es bleiben meist ein paar Wochen zum Jobben, um die eigenen Finanzen aufzubessern. Babysitten oder im Café Früh- und Spätschichten zu übernehmen, ist aber nicht in jedem Fall erlaubt. Denn für junge Ferienjobber gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Und das regelt genau, wie viel Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen.
Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?
Nach dem Gesetz gelten Unter-15-Jährige als „Kinder“. 13- und 14-Jährige dürfen das ganze Jahr über bis zu zwei Stunden am Tag leichte Tätigkeiten übernehmen. Erlaubt sind zum Beispiel Babysitten, Nachhilfeunterricht und Zeitungen austragen. Für die Ferien gelten die gleichen Regeln: „Nach zwei Stunden ist Schluss“, sagt Thomas Wust vom Bayerischen Arbeitsministerium. Eine Mutter darf ihren 14-jährigen Babysitter nicht damit beauftragen, während der Kita-Ferien den ganzen Tag auf das Kind aufzupassen.
15- bis 18-Jährige sind nach dem Gesetz „Jugendliche“. Sie dürfen in den Schulferien maximal 20 Tage und höchstens acht Stunden am Tag jobben, so die Agentur für Arbeit. Zwischen 20 Uhr und sechs Uhr müssen sie frei haben – eigentlich.
Denn es gibt Ausnahmen für Gaststätten, Bäckereien und die Landwirtschaft. Jugendliche über 16 Jahren dürfen zum Beispiel auch abends kellnern. Die nächste Frühschicht ist für sie dann aber tabu, sagt Werner Geier, Sprecher der Agentur für Arbeit Stuttgart. Denn zwischen Arbeitsende und -anfang müssen Jugendliche mindestens zwölf Stunden ununterbrochen Freizeit haben.
Für alle Jobs gilt: Beträgt die tägliche Arbeitszeit 4,5 bis sechs Stunden, haben sie Anrecht auf 30 Minuten Pause, ab sechs Stunden auf 60 Minuten.
Arbeiten am Wochenende – ist das gestattet?
Die Wochenenden sind für jugendliche Ferienjobber in der Regel frei – und wieder gibt es Ausnahmen. An Sonnabenden dürfen sie dem Verbraucherschutzministerium zufolge unter anderem bei Friseuren, in Bäckereien und bei anderen Verkaufsstellen arbeiten. Am gesamten Wochenende und an Feiertagen sind zum Beispiel Arbeiten in Altenheimen, in Gaststätten, bei Musikaufführungen und beim Sport erlaubt. Mindestens zwei Sonnabende sollen, zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. Und wer am Wochenende jobbt, hat Anrecht auf einen Ausgleichstag.
Welche Tätigkeiten sind für Jugendliche tabu?
Neben den Ruhezeiten hat der Arbeitgeber noch weitere Schutzpflichten. So dürfen Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten erledigen. Verboten sind zum Beispiel Jobs, die mit starker Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Strahlen oder Erschütterungen einhergehen oder bei denen Jugendliche mit giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen umgehen müssen. Auch Akkordarbeit und das Heben und Tragen schwerer Lasten sind verboten. In Raucherkneipen dürfen Jugendliche nicht jobben. Arbeiten sie in Bars oder Gaststätten, muss der Arbeitgeber verhindern, dass ihre Gesundheit durch überlaute Musik beeinträchtigt wird. Das kann er zum Beispiel, indem er einen Gehörschutz bereitstellt und prüft, ob der Jugendliche ihn trägt.
Was können junge Leute ohne Abzüge verdienen?
Ferienjobber sollten ihren Verdienst im Blick haben. Denn der hat unter Umständen Auswirkungen auf das Kindergeld, eventuell müssen sogar Steuern bezahlt werden. Bis zum 18. Lebensjahr frage die Familienkasse nicht, wie viel ein Jugendlicher verdient, sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Das heißt: Der Lohn schmälert das Kindergeld nicht. Bei Volljährigen dürften die Einkünfte und Bezüge 8004 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wird nur ein Euro mehr verdient, entfalle das Kindergeld für das gesamte Jahr.
Steuern werden abgeführt, wenn der Lohn 916 Euro im Monat übersteigt. Bei einem lukrativen Nebenjob könne das passieren, sagt Spargen. Dann lohne es sich, im Folgejahr eine Steuererklärung einzureichen. „Die gezahlten Steuern werden meist in voller Höhe zurückgezahlt.“ Carina Frey, dpa
|