Job-News

Sächsische Zeitung
Samstag, 8. Mai 2010


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Ein Blick aufs Schwarze Brett kann sich lohnen. Aber die meisten Nebenjobs werden aber über persönliche Kontakte vermittelt. Foto: dpa 
Im Internet
www.arbeitsagentur.de
www.schuelerjobs.de
www.take-care.nrw.de
Informationen zum Arbeitsschutz


Kellnern ist ab 16 erlaubt

Freizeitjobs. Gute Angebote gibt es in der Gastronomie und als Messe-Hostess.

Viele Schüler nutzen ihre Freizeit und die Ferien, um das Taschengeld aufzubessern. Egal ob Zeitungsausträger nach der Schule oder Produktionshelfer in den Ferien – die meisten Schüler nutzen persönliche Kontakte, um an einen Job zu kommen. Doch es gibt noch viele andere Möglichkeiten.

Wie finde ich einen Job?

In den Arbeitsagenturen gibt es eine Jobvermittlung, bei der man nachfragen und sich registrieren lassen kann, sagt Anja Huth von der Bundesagentur für Arbeit in Berlin. „Schüler sollten aber auch direkt auf die Unternehmen zugehen.“ Persönliche Kontakte und Empfehlungen sind nützlich. Es lohnt sich auf jeden Fall, bei Bekannten und in der Familie die Ohren offen zu halten.

Darüber hinaus gibt es Online-Börsen, die Schülerjobs vermitteln. Ein Portal ist zum Beispiel www.schuelerjobs.de, das von Dynamo Deutschland in Düsseldorf betrieben wird. Es ist derzeit das einzige Portal dieser Art in Deutschland, das sich ausschließlich an Schüler richtet. „Die Schüler können selbst ein Bewerbungsprofil mit Lebenslauf anlegen und erhalten dann auch einen aktuellen Jobletter, in dem neue Angebote gelistet sind“, sagt der Geschäftsführer Sascha Ropertz. Aktuelle Angebote gibt es aber nicht.

Welche Jobs eignen sich?

Der Klassiker für einen Nebenjob während der Schule sei immer noch das Zeitungenaustragen, sagt Ropertz. Danach folgten Tätigkeiten im Haushalt. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf auch als Kellner in der Kneipe jobben. „Da gibt es teilweise gutes Trinkgeld.“ Sehr beliebt seien außerdem reine Internetjobs, bei denen Schüler im Netz recherchieren müssen. „Das ist zwar oft reine Fleißarbeit, wird aber schon Jugendlichen ab 14 Jahren zugetraut.“ Der große Vorteil: Man kann von zu Hause aus arbeiten.

Ältere Schüler, die einen Ferienjob suchen, entschieden sich oft für Aushilfstätigkeiten in einer Fabrik, die meist über vier bis fünf Wochen laufen, erzählt Ropertz. „Wer Glück oder Beziehungen hat, darf auch in der Verwaltung mitarbeiten. Das ist meist besser bezahlt.“ Ab der Oberstufe könnten sich Schüler in dem Berufsfeld umsehen, das sie für die Zukunft interessiert. Gutes Geld gibt es auch als Messe-Hostess. Dafür müssen Schülerinnen aber mindestens 18 Jahre sein. Hier wird häufig über Gewerbeschein abgerechnet: „Eine solche Arbeit ist vielleicht eher als Student interessant.“

Was sagen Gesetze?

Grundsätzlich dürften sich Schüler ab 15 Jahren einen Ferienjob suchen, erklärt Huth. Dieser Job ist auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt. „Insgesamt darf nur an 20 Ferienjobtagen gearbeitet werden.“ Unter-18-Jährige dürfen maximal acht Stunden am Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche arbeiten. Zur Nachtzeit zwischen 20 und 6 Uhr ist keine Beschäftigung erlaubt – mit Ausnahme von Branchen wie Gaststätten oder Bäckereien. „Ganzjährig zugelassen sind einige Freizeitjobs für Schüler ab 13 Jahren, zum Beispiel zwei Stunden täglich Zeitungen austragen oder Babysitten.“

Einschränkungen ergeben sich darüber hinaus durch die Anwesenheitspflicht in der Schule, sagt Huth. Je mehr sich Ganztagsschulen durchsetzen, umso stärker konzentriere sich das Arbeiten auf die Ferienzeiten, sagt Andreas Engel von der Erziehungsberatungsstelle in Hof. „Unserer Wahrnehmung nach fallen viele einfache Jobs weg, die früher von Schülern übernommen wurden, oder werden anders besetzt.“

Philipp Laage, dpa



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